Amsterdam. Der Prozess um den Passagierflugs MH17 geht in Amsterdam weiter. Die Anklage geht weiter von einem Abschuss durch eine russische Rakete aus.
Im Strafprozess um den Abschuss von Passagierflug MH17 über der Ostukraine hat die Staatsanwaltschaft ihre Überzeugung bekräftigt, dass die Maschine der Malaysia Airlines im Juli 2014 mit einer russischen Luftabwehrrakete abgeschossen wurde.
Alternative Szenarien seien im Zuge der Ermittlungen erwogen, aber verworfen worden, erklärte der zuständige Staatsanwalt am Dienstag bei der Fortsetzung des MH17-Prozesses in dem eigens dafür eingerichteten Gerichtsgebäude am Amsterdamer Flughafen Schiphol.
Prozess um Abschuss von MH17 war wegen Corona unterbrochen worden
Unter anderem sei geprüft worden, ob es in dem Flugzeug eine Explosion gab oder ob es durch eine andere als eine russische Buk-Rakete getroffen wurde. Dafür seien aber keine Hinweise gefunden worden, sagte der Vertreter der Anklagebehörde nach Angaben der niederländischen Nachrichtenagentur ANP.
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Die vier Beschuldigten, drei Russen und ein Ukrainer, waren erneut nicht erschienen. Die Beschuldigten hatten hohe Funktionen bei den prorussischen Rebellen der Ostukraine. Beim Absturz von MH17 im Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über Kriegsgebiet in der Ostukraine kamen alle 298 Menschen an Bord um. Fast 200 von ihnen waren Niederländer.
Nach einer knapp drei Monate langen Unterbrechung war der Strafprozess zum Abschuss von Passagierflug MH17 fortgesetzt worden. Die Verteidiger klagten am Montag über zu wenig Vorbereitungszeit und erhebliche Behinderungen durch die Corona-Maßnahmen in den Niederlanden.
Prozess geht in Gerichtsgebäude am Amsterdamer Flughafen weiter
Das Dossier umfasse inzwischen mehr als 40 000 Seiten, die Vorbereitung sei schwierig, sagte Verteidigerin Sabine ten Doesschate vor den Richtern in dem extra gesicherten Gerichtsgebäude am Amsterdamer Flughafen.
„Der Vorsprung der Staatsanwaltschaft, die seit knapp sechs Jahren ermittelt, ist in drei Monaten nicht aufzuholen“, sagte die Anwältin. Außerdem behinderten die Reisebeschränkungen die Verteidigung. „Mehr als ein oberflächlicher Kontakt mit unserem Mandanten war nicht möglich“, sagte ten Doesschate. Nur der Russe Oleg Pulatow lässt sich vor Gericht vertreten. Er hatte über seine Anwälte seine Unschuld erklären lassen. (dpa)