An Rhein und Ruhr. Unter Auflagen dürfen Kirchen und Glaubensgemeinschaften trotz Coronakrise wieder Gottesdienste feiern. Trauerfeiern sollen ermöglicht werden.
Nachdem die NRW-Landesregierung am Donnerstag mitgeteilt hat, dass ab dem 1. Mai Kirchen und Glaubensgemeinschaften unter Einhaltung der Corona-Sicherheitsauflagen wieder öffentliche Gottesdienste feiern dürfen, arbeiten die Bistümer an der Umsetzung. Vorgesehen ist, dass die Zahl der Gottesdienstbesucher begrenzt wird. Außerdem sollen mehr Freiluft-Gottesdienste gefeiert werden. Auch Firm- oder Trauergottesdienste sollen wieder möglich sein. Die Wallfahrtssaison in Kevelaer kann ebenfalls mit Besuchern stattfinden.
Die Zahl der zugelassenen Personen im Gottesdienst richtet sich nach Auskunft des Bistums Münster, zu denen auch Gemeinden in den Kreisen Kleve und Wesel gehören, nach der Größe des Raumes. Nach allen Seiten muss ein Abstand von mindestens 1,50 Meter möglich sein. Familien sollten nicht getrennt werden. Empfohlen werden getrennte Ein- und Ausgänge, damit auch beim Betreten und Verlassen der Kirche der Abstand eingehalten werden kann.
Firmfeiern und Trauergottesdienste sollen wieder gefeiert werden können
Auch Firmfeiern oder Trauergottesdienste sollen nach Angaben des Bistums Münster unter Beachtung der Regeln wieder gefeiert werden können. Für Trauerfeiern am Grab bleiben allerdings die Anordnungen der örtlichen Behörden maßgeblich, heißt es.
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Das Bistum Münster wird darüber hinaus weiterhin Gottesdienste im Internet übertragen, so können auch Menschen, die der Risikogruppe angehören und nicht in die Kirche vor Ort gehen möchten, weiter am Gottesdienst teilnehmen. Das Tragen von Masken sei nicht verpflichtend. Desinfektionsmittel können die Pfarreien beim Bistum ordern.
Die Austeilung der Kommunion soll möglich sein, dafür müssen sich alle Beteiligten die Hände desinfizieren und die Kommunion müsse „in angemessenem Abstand gereicht“ werden. Die Mundkommunion unterbleibe jedoch.
Verschiebungen von Taufen, Erstkommunionsfeiern und Hochzeiten sind empfehlenswert
Für Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten gelte eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln, hier kommt es in der Liturgie Feier teilweise zu physischer Nähe. Empfehlenswert sei eine Verschiebung.
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Der Generalvikar des Bistums Münster, Dr. Klaus Winterkamp, hat in einem Brief an seine Mitarbeiter und Seelsorger dringend darum gebeten, die Rahmenbedingungen einzuhalten, „damit uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht“. „Gerade in der Freude über die veränderte Situation“ sei die Beachtung der Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich.
Große Freude herrscht auch im Wallfahrtsort Kevelaer, wo der Gottesdienst nun doch mit Besuchern stattfinden kann. "Es ist schon sehr grenzwertig, wenn man vor einer leeren Kirche steht", sagte der Rektor der Kevelaer-Wallfahrt, Domkapitular Gregor Kauling zur NRZ.
Hunderte Gläubige pilgern normalerweise am 1. Mai nach Kevelaer
Traditionell pilgern Hunderte Gläubige am 1. Mai nach Kevelaer. Allerdings darf auch hier nur eine begrenzte Zahl an Besuchern den Gottesdienst in der Basilika physisch beiwohnen. Statt der sonst 800 Pilger reicht der Platz unter Einhaltung der Abstandsregeln nur für rund 150.
Ein Ordnungsdienst wird darauf achten, dass diese Sitzordnung streng eingehalten wird. Sind die Plätze belegt, wird der weitere Zugang untersagt. Die Basilika wird um 9 Uhr geöffnet, das Pontifikalamt beginnt um 10 Uhr. Der vor kurzem neu gewählte Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, wird die Wallfahrtszeit eröffnen.
Bischof Overbeck: "Nicht in eine Normalität zurück"
Im Bistum Essen hat Bischof Franz-Josef Overbeck am Freitag die Gläubigen in einem Brief über die vorsichtigen Lockerungen informiert. Overbeck begrüßt die Möglichkeit, dass die Christen wieder gemeinsam beten könnten. Er betont jedoch, dass „wir jetzt nicht in eine Normalität unseres Gottesdienst- und Gemeindelebens zurückkehren, wie wir es aus der Zeit vor der Corona-Pandemie kennen“. Wichtig sei, so Overbeck, dass Gottesdienste nur dort gefeiert werden, wo die entsprechenden Regelungen eingehalten werden können.
Es sei in dieser Zeit auch denkbar, verstärkt Wortgottesdienste zu halten und auch "alternative liturgische Feiern zu entwickeln". Zudem bittet der Bischof „Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören – also beispielsweise ältere Menschen mit Vorerkrankungen – vorerst weitgehend auf die Teilnahme an Gottesdiensten zu verzichten“.
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Das Bistum Essen setzt laut eigener Aussage bei der konkreten Organisation von Gottesdiensten auf die Eigenverantwortung der Gemeinden statt auf zentrale Vorgaben. Vor Ort könne oft besser eingeschätzt und beurteilt werden, was für die jeweilige Situation sinnvoll und machbar ist, so Overbeck.
Je nach den individuellen Gegebenheiten entscheiden Pfarreien, Gemeinden und andere Einrichtungen, in denen Gottesdienste gefeiert werden, wie und wann sie welche Form von Feiern anbieten können. Overbeck betont: „Die nun eröffnete Möglichkeit, wieder Gottesdienste feiern zu können, ist für mich ein kleiner, vorsichtiger Schritt in dieser Krise. Wir werden ihn gehen, mit Bedacht und der ständigen Sorge, nicht durch unsere Feiern die Ausbreitung des Virus zu beschleunigen.“
Evangelische Kirche im Rheinland noch zurückhaltend
Die Evangelische Kirche im Rheinland wollte sich am Freitag noch nicht zu Maßnahmen äußern. Man habe der Regierung Vorüberlegungen zur Verfügung gestellt, sagt Sprecher Wolfgang Beiderwieden. Jetzt wolle man die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 30. April abwarten. „Wir brauchen eine einheitliche Lösung.“ Die Evangelische Kirche im Rheinland erstreckt sich über insgesamt vier Bundesländer.
Die jüdische Gemeinde Duisburg/Oberhausen/Mülheim will nach eigener Aussage wieder öffnen. Wann und unter welchen Voraussetzungen war am Freitag aber noch unklar. Auch die muslimischen Gemeinden sind noch zurückhaltend. Derzeit werde ein erarbeitetes Konzept mit Experten und Behörden abgestimmt, schildert Samir Bouaissa, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in NRW auf Anfrage der Redaktion.
"Jegliche Entscheidung In der Angelegenheit, so schmerzhaft der Verzicht auf die gemeinsamen Gebete und die Gemeinschaft auch ist, wird sich der Sicherheit und Gesundheit unserer Gläubigen und Mitmenschen unterordnen müssen", sagt er. "Unter den jetzigen Gegebenheiten können wir uns eine baldige Wiedereröffnung unserer Gemeinden nur schwer vorstellen."