An Rhein und Ruhr. Das Ansteckungsrisiko in NRW soll reduziert werden. Gewerkschaft GdP stellt klar: Zwölf-Stunden-Schichten müssen bei der Polizei die Ausnahme bleiben.

Angesichts der Corona-Pandemie stellen viele Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen von Acht- auf Zwölf-Stunden-Schichten um - unter anderem bereits in Köln, Kleve oder weiten Teilen Ostwestfalens. Ein Erlass des NRW-Innenministeriums von diesem Donnerstag (1. April 2020) fordert die Behörden jetzt auf, Dienstpläne so zu gestalten, dass sich die Schichten möglichst wenig begegnen, um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.

Im Wachdienst soll ein Teil der Beamten stets in Reserve gehalten werden, so dass ganze Dienstgruppen ersetzt werden können, wenn Infektionsfälle auftreten und Quarantäne angeordnet wird. Wo es möglich ist, sollen Sachbearbeiter auch ins Homeoffice gehen und die Möglichkeit der Telearbeit nutzen. Nach Informationen der Redaktion gibt es aktuell mehr als 100 bestätigte Infektionsfälle bei der Polizei in NRW.

Extrem beanspruchendes Arbeitszeitmodell

„Die Polizei muss auch in Corona-Zeiten jederzeit voll handlungsfähig sein", meinte Michael Maatz, Landesvize der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Es sei richtig, einen Teil der Kräfte in Reserve zu legen, die Gewerkschaft trage die Arbeitszeit mit. Maatz stellte aber klar: "Zwölf-Stunden-Schichten sind nur in der jetzigen Ausnahmesituation zulässig - und Überstunden müssen vergütet werden." Bei der Vergütung der Arbeitszeit gebe es "keinen Corona-Rabatt".

Zwölf-Stunden-Schichten kennt die Polizei in NRW von sogenannten Großlagen wie etwa der Räumung des Hambacher Forstes im Jahr 2018. Der Erlass jetzt des Innenministeriums überlässt den Behörden die Details der Dienstplan-Gestaltung. Ein Modell sieht vor, dass Beamte im Wachdienst sieben Tage zwei Wochen hintereinander jeweils von sechs bis sechs arbeiten, eine Woche Tag- und die andere Nachtschicht. Danach haben sie dann zwei Wochen frei.

Verschiedene Schichten sollen sich möglichst wenig begegnen

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu reduzieren, hat das Innenministerium die Polizeibehörden angewiesen, die Dienstpläne der Polizistinnen und Polizisten so zu gestalten, dass sich die verschiedenen Schichten möglichst wenig begegnen. Beamte, die ihrer Arbeit auch von ihrer Wohnung aus nachgehen können, sollen die Möglichkeit der Telearbeit nutzen. Für Beamte, die im Wachdienst eingesetzt sind, soll ein reduzierter Dienstbetrieb eingeführt werden, damit immer nur ein Teil der betroffenen Polizisten gleichzeitig vor Ort ist. Die anderen Beamten werden in Reserve gehalten, ohne dass sie sich in der Dienststelle aufhalten. Kommt es in einer Dienstgruppe zu einem Corona-Verdacht, kann sie unverzüglich durch eine andere Dienstgruppe ersetzt werden. Das geht aus einem Erlass zum Umgang mit dem Corona-Virus hervor, den das Innenministerium gestern den Polizeibehörden übersandt hat.

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Wie die Dienstpläne im Detail gestaltet werden, ist den Polizeibehörden überlassen. Viele Behörden haben bereits auf ein 12-Stunden-System umgestellt, oder beabsichtigen das.

GdP: Überstunden müssen bezahlt werden

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) trägt die Möglichkeit, die Arbeitszeit der Polizistinnen und Polizisten während der Corona-Pandemie abweichend von den sonst geltenden Schichtdienstmodellen zu gestalten, mit. „Die Polizei muss auch in Corona-Zeiten jederzeit voll handlungsfähig sein. Dass wir einen Teil der Kräfte in Reserve legen, ist deshalb richtig“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Für uns steht aber auch fest, dass es bei der Anerkennung der Arbeitszeit, die die Polizisten leisten, keinen Corona-Rabatt gibt. Wenn bei den Polizisten Überstunden anfallen, müssen die Stunden bezahlt werden. Auch in Corona-Zeiten“, betonte Maatz.

„12-Stunden-Schichten sind für uns zudem nur in der jetzigen Ausnahmensituation zulässig. Sobald wir das Corona-Virus besser im Griff haben, müssen wir wieder zum 8-Stunden-Modell zurückkehren. Das haben wir dem Innenministerium auch deutlich gemacht.