Am Niederrhein. Die Reform des MDK-Gesetzes sieht Strafen für Krankenhäuser vor. Dagegen regt sich Widerstand. Auch die Kliniken am Niederrhein protestieren.

„Die Terminologie ,Abrechnungsbetrug’ und ,Strafzahlung’ impliziert, dass wir wissentlich etwas falsch machen. Dagegen wehren wir uns. Wir betrügen nicht“, sagt Ralf Engels, Direktor des Krankenhaus Bethanien in Moers. Der Krankenhauszweckverband Niederrhein, zu dem neben dem Bethanien noch 13 weitere Kliniken gehören, hat sich bei einer Pressekonferenz am Mittwoch gegen zusätzliche Strafen ausgesprochen, die das Gesetz zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) seit Jahresbeginn vorsieht. Die Kliniken vom Niederrhein folgen damit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, die in Zeitungsanzeigen flächendeckend gegen das neue Gesetz protestiert hatte.

Das neue Gesetz sieht eine zusätzliche Strafe von mindestens 300 Euro an die Krankenkassen vor, wenn in der Abrechnung Fehler entdeckt werden, etwa wenn Patienten länger im Krankenhaus liegen, als – aus der Sicht der Krankenkasse – nötig. Dies sei, betonen die Krankenhäuser am Niederrhein, aber oft der Fall, wenn ein Patient wegen fehlender Anschlussversorgung nicht entlassen werden kann.

MDK-Reform: Mehrbelastung von rund 8 Millionen Euro befürchtet

Sprechen sich gegen Strafzahlungen aus (v.l.): Christoph Weß (St.-Clemens-Hospital Geldern), Johannes Hartmann (Marien-Hospital Wesel, St. Willibrord-Spital Emmerich), Ralf Engels (Bethanien Moers), Christoph Heller  (GFO Kliniken Niederrhein) Ralf Nennhaus (St. Josef Krankenhaus Moers) und Konrad Middendorf (St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort)
Sprechen sich gegen Strafzahlungen aus (v.l.): Christoph Weß (St.-Clemens-Hospital Geldern), Johannes Hartmann (Marien-Hospital Wesel, St. Willibrord-Spital Emmerich), Ralf Engels (Bethanien Moers), Christoph Heller (GFO Kliniken Niederrhein) Ralf Nennhaus (St. Josef Krankenhaus Moers) und Konrad Middendorf (St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort) © FUNKE Foto Services | Markus Joosten

„Wir würden die Patienten gerne entlassen, können es aber oft nicht“, betont Christoph Weß, Direktor des St.-Clemens-Hospitals in Geldern. In vielen Fällen fehle es an Notwendigem, um einen Patienten guten Gewissens zu entlassen, zum Beispiel ein fehlender Reha-Plätze oder medizinisches Gerät.

Für die Kliniken könne das neue Gesetz zu großen finanziellen Belastungen führen, fürchten die Verantwortlichen. Mit rund acht Millionen Euro Mehrkosten durch die Strafzahlungen rechnet der Verband für die 14 Klinikstandorte jährlich. Dabei kämen manche Kliniken nur gerade so über die Runden, betont Johannes Hartmann, Geschäftsführer von Pro Homine.

Ralf Nennhaus vom St. Josef Krankenhaus Moers betont, dass kaum Geld für Instandhaltungen oder gar Investitionsmaßnahmen vorhanden sei.

Von der Politik fordern die Klinikvertreter jetzt eine schnellstmögliche Gesetzesänderung. „Wir wehren uns nicht gegen die Prüfungen, sondern gegen die 300 Euro Strafe“, sagt Christoph Heller, Regionaldirektor vom St. Vinzenz-Hospital in Dinslaken.

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Notwendig sei es, dass die nachgeordneten System wie etwa Pflege- und Reha-Plätze besser aufgestellt werden, so Ralf Engels.

>>>Das ist der Krankenhauszweckverband Niederrhein

Zum Krankenhauszweckverband Niederrhein gehören: St.-Vinzenz-Hospital Dinslaken, St.-Antonius-Hospital Kleve, Wilhelm-Anton-Hospital Goch, Marienhospital Kevelaer, St. Nikolaus-Hospital Kalkar, St. Willibrord-Spital Emmerich, St.-Clemens-Hospital Geldern, St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort, Krankenhaus Bethanien Moers, St Josef Krankenhaus Moers, Evangelisches Krankenhaus Wesel, Marien-Hospital Wesel, Sankt Josef-Hospital Xanten und Marienhospital Steinfurt.