Bonn. In Bonn drohten nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Fahrverbote. Stadt, Land und Deutsche Umwelthilfe haben einen Vergleich geschlossen.
Nach Essen und Dortmund bleibt auch der Stadt Bonn ein drohendes Fahrverbot für bestimmte Diesel-Fahrzeuge vorerst erspart. Die Stadt am Rhein muss aber im Kampf gegen hohe Stickstoffdioxid-Werte Tempo 30 auf der betroffenen Reuterstraße einführen und soll den Verkehr in Richtung Bad Godesberg nicht mehr über diesen Bereich leiten. Dazu soll die Beschilderung auf der Autobahn geändert werden und eine Ampelsteuerung im Bereich der Autobahnabfahrt Poppelsdorf den Zufluss regeln. Darauf einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH), wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag mitteilte.
Mit dem Vergleich haben die Streitparteien ein mehrstufiges Verfahren beschlossen, bei dem je nach Erfolg oder Misserfolg bei der Senkung der Schadstoffe weitere Maßnahmen greifen. Die Stadt hat bereits seit 1. Januar 2020 Tempo 30 auf der Reuterstraße umgesetzt. Engmaschig müssen das Land und die Stadt die Werte jetzt beobachten und eventuell mit Hilfe der sogenannten Pförtnerampel nachsteuern. Als problematisch wird dabei ein möglicher Rückstau bis auf die Autobahn A 565 angesehen.
Stadt Bonn muss Tempolimit überwachen
Die Stadt muss laut Schlichtung Tempo 30 in der Anfangszeit intensiv überwachen. Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, müsste die Stadt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf weitere Teile der Reuterstraße ausdehnen.
Ein Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018, das noch ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge, aber auch Benziner vorsah, ist mit der Schlichtung vom Tisch.
„Auch dieser Vergleich zeigt, dass wir es mit unseren Maßnahmen schaffen, die Grenzwerte ohne Fahrverbote einzuhalten. Das ist ein Erfolg für unser Land“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) laut Mitteilung zu der Einigung.
ADAC kritisiert Vergleich und spricht von Katastrophe für Umweltbilanz
Die DUH zeigte sich ebenfalls zufrieden. „Wenn Stadt und Land die nun rechtsverbindlich vereinbarten Maßnahmen zur Verkehrswende in Bonn konsequent durchsetzen, wird nach zehn Jahren Überschreitung des Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Dieselabgasgift NO2 endlich die saubere Luft in der Bundesstadt Bonn Wirklichkeit“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, laut Mitteilung.
Auch Bonns Oberbürgermeister sprach von einer guten Nachricht. „Wir sind sehr zufrieden, dass sich unsere Anstrengungen für bessere Luftqualität positiv auswirken und wir Fahrverbote vermeiden konnten. Bonn wird den Weg, die Nutzung von ÖPNV und Fahrrad attraktiver zu machen, fortsetzen“, sagte Ashok Sridharan (CDU).
Kritik kam vom Autoclub ADAC. „Entscheidend für den Erfolg ist, ob Maßnahmen wie Tempo 30 auf der Reuterstraße oder die Zuflussregelung mit einer Pförtnerampel den Verkehr flüssiger machen. Rückstaus und permanenter Stop-and-Go-Verkehr wären hingegen eine Katastrophe für die Umweltbilanz. In Köln sorgt die Pförtnerampel bisher für unerwünschten Ausweichverkehr und verlagert das Problem nur. Solche Fehler dürfen in Bonn nicht wiederholt werden“, sagte Verkehrsexperte Roman Suthold vom ADAC Niederrhein in Köln.
Mitte Februar wird über drohende Fahrverbote in weiteren Städten entschieden
Das OVG hatte vermittelt, nachdem die DUH den Luftreinhalteplan für Bonn juristisch angefochten hatte. Fahrverbote drohen, wenn der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht eingehalten wird.
Weitere Vergleichsgespräche führen das Land und die DUH am 11. und 12. Februar. Dann geht es um die Pläne für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren.