Oberhausen. Die Deutsche Steuergewerkschaft stellte in Oberhausen die „Top 3 der Steuerungerechtigkeiten“ vor. Die Vorschläge kamen von Mitgliedern.

Im Steuerrecht geht es längst nicht immer fair zu – das meinen auch die, die sich damit bestens auskennen: Finanzbeamte. Die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) hatte ihre bundesweit 70.000 Mitglieder aufgerufen, Steuerungerechtigkeiten zu benennen. Die Top 3 wurden an diesem Mittwoch beim „Tag der Steuergerechtigkeit“vorgestellt, der erstmals als zentrale Bundesveranstaltung im Kongresszentrum in Oberhausen stattfand.

1. Der sogenannte „Pauschbetrag“ für Schwerbehinderte wurde seit 1984 nicht erhöht – also jene Summe, die Schwerbehinderte jeweils für ein Jahr für besondere Aufwendungen pauschal absetzen können. „Das zwingt alle, die mit ihren Aufwendungen darüber liegen, zum aufwendigen Einzelnachweis“, erklärte der gastgebende DStG-Vorsitzende im Rheinland, Marc Kleischmann, im Gespräch mit der Redaktion. Der Pauschbetrag ist gestaffelt nach dem Grad der Behinderung und liegt zwischen 310 und 1410 Euro.

2. Der Kinderfreibetrag begünstigt Besserverdienende. Als Eltern hat man Anspruch auf Kindergeld – aber wenn es für einen günstiger ist, wird stattdessen der Kinderfreibetrag bei der Steuer geltend gemacht. Geringverdiener sind im Nachteil. „Es ist schizophren, dass der Staat hier diejenigen benachteiligt, die Unterstützung mehr gebrauchen könnten“, meinte Kleischmann.

3. Das „Ehegattensplitting“ begünstigt verheiratete Paare gegenüber unverheirateten. Das hält man bei der DStG für nicht mehr zeitgemäß. „Es leben so viele Menschen ohne Trauschein zusammen“, sagte Kleischmann.

Die Gewerkschaft hatte erstmals ein solches Ranking erstellt. Aus den Reihen der Mitglieder waren knapp 200 Vorschläge gekommen. Eine fünf-köpfige Jury, zu der auch der DStG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler gehörte, hatte die Top 3 ausgewählt. Mit dem Ranking hofft die Gewerkschaft, eine politische Diskussion anzustoßen und will das Gespräch mit den Bundestagsfraktionen suchen.

„Wir haben den Eindruck, dass das Thema Steuergerechtigkeit entgegen aller Beteuerungen in der Politik eindeutig zu kurz kommt“, so Kleischmann. Den Finanzbeamten sei Steuergerechtigkeit wichtig, weil sie ja selbst auch Bürger seien. „Zum anderen macht es aber auch schlicht keinen Spaß, Steuergesetze zu vollziehen, bei denen man selbst das Gefühl hat: Das ist aber ungerecht“, meinte der DStG-Rheinland-Vorsitzende.