An Rhein und Ruhr. Blauer Himmel und Sonne, trotzdem tropft es von oben. Der Nachbar gießt wieder, während man auf dem Balkon sitzt. Das muss man nicht hinnehmen.
Wenn die Sonne knallt und das Thermometer die oberen Regionen erreicht, dann ist es nicht nur wichtig, selbst viel zu trinken, auch die meisten Pflanzen brauchen einen großen Schluck aus der Gießkanne. Egal ob die Petunie auf dem Balkon oder die Hortensie im Vorgarten: wer in einem Mietshaus Blumen gießt, muss dabei auch Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Sonst kann es schnell zum Streit kommen.
Zwei Beispielfälle und was ein Mietexperte dazu sagt.
Blumengießen auf dem Balkon: Plötzlich tropft es von oben
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Ein gemütliches Plätzchen auf dem Balkon, dazu ein kühles Getränk und die aktuelle Tageszeitung: Es könnte so schön sein, doch plötzlich tropft es vom Balkon oben drüber. Der Nachbar hat mal wieder seine Blumen gegossen und war dabei nicht nur besonders großzügig, sondern auch unaufmerksam. Kann ich ihm das Gießen verbieten? Grundsätzlich nein, denn Blumengießen ist eine sozialadäquate Handlung, bei der es auch zum Überlaufen und Herabtropfen kommen kann, wie das Landgericht München in einem Urteil erklärte (Az.: 1 S 1836/13 WEG). Allerdings müssen Mieter auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen, so Michaelo Damerow, Geschäftsführer des Mietervereins Düsseldorf. „Das gebietet das Rücksichtnahmegebot.“ Heißt: Es darf nicht gegossen werden, wenn sich auf dem Balkon oder der Terrasse drunter Menschen aufhalten. Der einfachste Weg, das sicherzustellen: der Nachbar wirft vor dem Gießen einen Blick nach unten, ob sich Personen dort aufhalten. Alternativ können mögliche Gießzeiten vereinbart werden.
Klappt das nicht, können betroffene Mieter sich an ihren Vermieter wenden. „Das ist ein Fehlverhalten eines anderen Mieters. Hier haben Mieter Anspruch auf Abhilfe“, so Damerow. Es ist dann möglich, dass der Vermieter den Übeltäter ermahnt und eine Abmahnung verschickt. Sollte das Fehlverhalten allerdings nicht aufhören, können Mieter sogar über eine Mietminderung nachdenken, erklärt Michaelo Damerow: „Das ist bei erheblichen Behinderungen möglich.“
Gießen vom Gemeinschaftsanschluss: Wenn der Nachbar zu oft den Hahn laufen lässt
Den Garten nutzen alle, das Gießen der Pflanzen hat einer übernommen und macht das mit viel Sorgfalt und Engagement. Vielleicht sogar ein bisschen zu viel, wie andere Mieter denken. Immerhin wird der Garten aus einem Gemeinschaftsanschluss im Keller bewässert – es müssen also alle dafür aufkommen. Kann ich meinen Anteil daran senken lassen, wenn der andere Mieter zu viel gießt? Grundsätzlich nein: „Das ist immer eine Frage der Allgemeinkosten. Das muss streng genommen gerecht verteilt werden“, erklärt Mietexperte Michaelo Damerow. Allerdings handle es sich dabei um minimale Kosten, denn Leitungswasser ist nicht teuer und der Preis wird ja zusätzlich noch auf alle Mietparteien umgelegt. Statt einen Streit zu riskieren, kann möglicherweise auch ein persönliches Gespräch Probleme aus der Welt schaffen.