Mönchengladbach. . In einem Zug voller Fans von Borussia Mönchengladbach soll ein Mann eine damals 19-Jährige vergewaltigt haben. Nun wird ihm der Prozess gemacht.

Im Verfahren um eine mutmaßliche Vergewaltigung in einem Fanzug von Borussia Mönchengladbach hat der Angeklagte zu Prozessbeginn den Vorwurf der Vergewaltigung bestritten. Der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen, so Verteidiger Ingo Herbort. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen vor, im April 2018 eine junge Frau auf einer Toilette des Zugs vergewaltigt zu haben.

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In einer Erklärung, die Verteidiger Ingo Herbort verlas, gab der Angeklagte an, dass der Kontakt von der Frau aus ging und der Sex auf der Toilette einvernehmlich geschehen sei. Demnach soll die damals 19-jährige Geschädigte den Kontakt zu dem Angeklagten in dem Sambawagen des Zugs gesucht und versucht haben, ihn zu küssen.

Beide Beteiligte sollen dabei erheblich alkoholisiert gewesen sein. Im weiteren Verlauf habe man sich „aufeinander eingeschossen“, so Herbort. Nach anfänglichem „Rumgefummel“ haben sich die beiden Personen demnach auf eine Toilette zurückgezogen, dort sei es dann zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen.

Der Angeklagte sitzt derzeit eine Haftstrafe ab

Laut der Einlassung bat die 19-Jährige den Angeklagten im Anschluss, dass das Geschehen „unter uns“ bleibe. Der Angeklagte habe daraufhin gesagt, dass er in der Fanszene erzählen würde, „was sie für eine ist“ und sie sich in Zukunft nicht mehr im Stadion blicken lassen könne.

Nach der nichtöffentlichen Aussage der jungen Frau sagte Ihre Mutter als Zeugin aus. Sie schilderte dem Gericht, wie sich die 19-Jährige nach der mutmaßlichen Vergewaltigung unter Tränen telefonisch bei ihren Eltern meldete. Die Eltern hatten daraufhin die Polizei informiert und sich auf den Weg nach Hessen gemacht, wo der Zug gestoppt worden war.

Die Vergewaltigung soll sich am 14. April 2018 in diesem Sonderzug für Fußballfans ereignet haben. Polizisten nahmen damals die Personalien der Reisenden auf.
Die Vergewaltigung soll sich am 14. April 2018 in diesem Sonderzug für Fußballfans ereignet haben. Polizisten nahmen damals die Personalien der Reisenden auf. © Hans-Peter Reichartz/dpa

Die vorgeworfene Tat ereignete sich im April 2018 auf der Rückfahrt von einem Auswärtsspiel von Borussia Mönchengladbach bei Bayern München. Noch im Zug hatte die Frau ihre Eltern angerufen. Die alarmierte Polizei stoppte den Zug.

Der Angeklagte sitzt derzeit eine Haftstrafe ab, die wegen einer früheren Vergewaltigung gegen ihn verhängt wurde. Diese sei zum Tatzeitpunkt bereits rechtskräftig gewesen. Wegen einer Verzögerung bei der Weiterleitung der Akten habe der Angeklagte seine Haft damals noch nicht antreten müssen. Wie Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber vor Prozessbeginn sagte, habe die Verzögerung in dem Fall dazu geführt, dass Staatsanwaltschaft und Gericht ihre Abläufe „analysiert und optimiert“ haben.

Das 19-jährige Opfer wird nichtöffentlich vernommen

Neben der Vergewaltigung wird dem Mann außerdem eine Körperverletzung vorgeworfen, die während derselben Zugfahrt geschehen sein soll. Demnach habe er einem anderen Fan mit der Hand ins Gesicht und anschließend mit einem nicht näher bekannten werkzeugartigen Gegenstand geschlagen. Diese Vorwürfe räumt der Angeklagte ein.

Er habe sich laut seines Verteidigers bereits bei dem Opfer entschuldigt und ein Schmerzensgeld bezahlt. Laut Staatsanwaltschaft wird der Angeklagte von der Polizei als „Intensivtäter Gewalt und Sport“ geführt.

Die Hauptverhandlung soll am kommenden Freitag fortgeführt werden.