Rees. . Klaus-Werner Schlüß hat in Deutschland, Österreich und den Niederlanden gearbeitet. Jetzt bezieht er Erwerbsminderungsrente in allen drei Ländern

„Wenn die Wirtschaftskrise nicht gewesen wäre, wäre ich heute noch da“, sagt Klaus-Werner Schlüß entschlossen. An seine Zeit als Grenzpendler in den Niederlanden erinnert sich der gelernte Bau- und Möbelschreiner sichtlich gern. Von 2004 bis Ende 2009 arbeitete der 61-Jährige dort für eine Leiharbeitsfirma auf Baustellen im ganzen Land – und pendelte jeden Tag aus Rees zu seinen Einsatzorten.

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„Das waren je nach Verkehr und Wetter mal vier, sechs und auch mal acht Stunden Fahrt am Tag“, erinnert sich Schlüß. Aber das ist bloß eine Feststellung, keine Kritik. Die Strecke war es wert. Doch so gerne er auch wieder in den Niederlanden arbeiten würde, das ist leider nicht mehr möglich. 2011 verletzte er sich bei einem Arbeitsunfall bei seinem damaligen Arbeitgeber in Österreich schwer – die Folgen spürt er noch heute. Deshalb bezieht Schlüß aktuell nicht nur in gleich drei Ländern Erwerbsminderungsrente, sondern hat auch dreimal einen Anspruch auf Altersrente.

Aber alles der Reihe nach.

In die Niederlanden zu pendeln, war so eigentlich gar nicht geplant, sondern vielmehr eine Idee, die aus der Not geboren wurde. „Mein letzter Arbeitgeber in Deutschland konnte irgendwann die Löhne nicht mehr bezahlen“, erinnert sich Schlüß und ließ sich bei der Arbeitsagentur beraten. „Da schlug der Mitarbeiter vor: ‚Was halten Sie denn davon, in den Niederlanden zu arbeiten?‘“

Schlüß hat den Schritt gewagt und ihn im Nachhinein bestimmt nicht bereut. „Niederländer sind als Arbeitskollegen bombastisch.“ Allerdings betont der ehemalige Grenzpendler, dass es dennoch wichtig sei sich anzupassen, denn in den Niederlanden werde deutlich flexibler gearbeitet. Stur mit Scheuklappen nur seine Aufgaben zu erledigen, komme nicht gut an. Und genau das habe anderen Deutschen manchmal Probleme bereitet.

Fast schon zu lukrativ

Die Wirtschaftskrise sorgte 2009 aber für ein jähes Ende: „Da war von einem Tag auf den anderen Schluss. Baufinanzierungen wurden ausgesetzt, Baustellen lagen plötzlich Brach.“ In den Niederlanden ging es für ihn nicht mehr weiter, Arbeitslosengeld hat er in Deutschland bekommen, weil dort sein Wohnsitz war. Dessen Höhe richtete sich aber nach den letzten Gehältern in den Niederlanden, was ihm eine Rückkehr in den deutschen Arbeitsmarkt erschwerte. Die Zeit jenseits der Grenze war für Schlüß nämlich fast schon zu lukrativ.

Solange er Arbeitslosengeld I kassierte, war es unsinnig, einen Job in Deutschland zu suchen. „Mein Arbeitslosengeld lag 500 Euro über dem, was ich in Deutschland als Tischler verdient hätte.“ Daher zog es ihn nach Österreich, wo er sich bei einem Arbeitsunfall Ende 2011 schwer verletzt hat.

„Schon im Januar in der Reha war klar, dass ich meine rechte Hand nie wieder so bewegen kann wie früher“, erzählt Schlüß, der dort auch heute noch manchmal Schmerzen hat. Dennoch brauchte es insgesamt fünf Jahre bis er in allen drei Ländern bei der Erwerbsminderungsrente als endgültig eingestuft wurde – in Österreich ging es sogar dreimal vor das Sozialgericht.

Dass er in den Niederlanden zwei Jahre warten musste, bis die Erwerbsminderungsrente griff, ist allerdings normal. Denn eigentlich wäre der Arbeitgeber noch verpflichtet, zwei Jahre lang den Lohn beziehungsweise einen Teil dessen fortzuzahlen – so ist es im Krankheitsfall üblich. Erst dann greift die Erwerbsminderungsrente. Als es aber so weit war, „lief in den Niederlanden alles ohne Probleme“, sagt der 61-Jährige. Bis jetzt.

Keine Doppelbesteuerung nötig

Auf einmal sollte Schlüß neben der deutschen auch die Erwerbsminderungsrente in den Niederlanden versteuern. Das sorgte bei ihm zu Recht für Stirnrunzeln, eine Doppelbesteuerung ist nämlich nicht nötig. Das bestätigten Schlüß auch die Experten am Grenzinfopunkt, wo er sich Hilfe holte. „Ich muss nur in den Niederlanden beweisen, dass ich schon in Deutschland steuerpflichtig wohne. Dann bekomme ich auch alles wieder, was ich bisher zu viel gezahlt habe.“

Gleiches gilt für die Altersrente, auf die der ehemalige Grenzgänger ebenso Ansprüche in den drei Ländern hat. In den Niederlanden werden die geltend, sobald man dort arbeitet: Pro Jahr baut man dann zwei Prozent des gesetzlich festgelegten Rentenbetrags auf, bis man 67 ist. Weil die maximale Altersrente mit 789,81 Euro (alleinstehend: 1156,43 Euro) aber sehr gering ausfällt, ist es in den Niederlanden gang und gäbe, dass Arbeitnehmer zusätzlich in Betriebsrentenkassen einzahlen – so wie auch Klaus-Werner Schlüß.

Wenn er in Zukunft alle seine Altersrentenansprüche geltend machen will, kommt also wieder ein wenig bürokratischer Aufwand auf ihn zu. Aber das nimmt er gelassen: „Bis dahin ist ja noch viel Zeit.“