Düsseldorf. . Die Rückführungen insgesamt verlaufen „ordnungsgemäß“. Gleichwohl sieht der Jahresbericht 2018 Verbesserungsbedarf.

Gleich mehrere neue Gesetzesvorschriften aus jüngster Zeit sollen dafür sorgen, dass mehr Menschen ohne Bleiberecht zügig abgeschoben werden. Allein Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr 6603 Menschen „rückgeführt“ – das waren 28% aller Abschiebungen bundesweit und gut 300 mehr als im Vorjahr. Laut Abschiebebeobachtern kommt es häufiger vor, dass auch kranke, psychisch kranke oder selbstmordgefährdete Personen zum Flughafen gebracht werden.

41 solcher Fälle, bei denen es im vergangenen Jahr zu Problemen gekommen war, wurden im „Forum Flughäfen“ diskutiert – einem schon seit 19 Jahren etablierten Gesprächskreis von Kirchen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen. In elf Fällen war die Abschiebung abgebrochen worden. Das geht aus dem Bericht der Abschiebebeobachter hervor, der an diesem Donnerstag in Düsseldorf vorgestellt wurde.

Medikamente waren fast aufgebraucht

Der Bericht stellt ausdrücklich fest: „In Anbetracht der Vielzahl der Maßnahmen sind Rückführungen, die über die Flughäfen in NRW vollzogen werden, gut vorbereitet und laufen ordnungsgemäß ab.“ Die beiden unabhängigen, bei der Diakonie angestellten, Beobachterinnen sehen gleichwohl Verbesserungsbedarf.

Mitunter hätten wichtige Dokumente gefehlt. In mehreren Fällen seien Familien getrennt worden, auch mit minderjährigen Kindern. Einige Personen hätten sich über einen „rauen Umgangston“ der Behördenvertreter beschwert. Und es seien auch erkrankte Personen aus „dem Kontext einer stationären Behandlung“ heraus abgeschoben worden, die sich um die Weiterbehandlung im Zielland sorgten. Teils waren Medikamente fast aufgebraucht oder fehlten. Aktiver Widerstand ist selten.

In Jeans, Hausschuhen und Nachthemd

Insgesamt 250 Rückführungen haben die Beobachterinnen Dalia Höhne und Elena Vorlaender vor allem am Flughafen Düsseldorf, aber auch am Airport Köln/Bonn begleitet. Ihre Beobachtungen beziehen sich ausdrücklich nicht nur auf Abschiebefälle aus NRW. Gerade der Flughafen Düsseldorf wird auch von anderen Bundesländern genutzt. In die Verantwortung der Behörden dort fällt zum Beispiel der Fall einer Frau, die im vergangenen Jahr völlig unzureichend bekleidet zur Abschiebung gebracht wurde. Sie hatte sich nur eine Jeans übergezogen und trug ansonsten Nachthemd und Hausschlappen.

Rückführungen seien notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz des Asylrechts zu sichern, sagte Bernd Schnieder, Abteilungsleiter im NRW-Integrationsministerium. Wie Raphael Nikodemus von der Rheinischen Landeskirche betonte Schnieder, dass Abschiebungen nicht um jeden Preis erfolgen sollten. Familientrennungen seien auch bei Fällen aus NRW vorgekommen, so der Ministeriumsvertreter in Gespräch mit der Redaktion. Man habe aber auch schon erlebt, dass Familien ohne Bleiberecht ganz bewusst Kinder ausquartiert hätten – in der Hoffnung eine drohende Abschiebung so zu verhindern.

>>> LANDESREGIERUNG HAT MITTEL AUFGESTOCKT

Die Landesregierung hat die Mittel für die Abschiebebeobachtung aufgestockt, so dass diese personell auf anderthalb Stellen verdoppelt werden konnte. Zuvor gab es nur eine 75%-Kraft. Die Beobachterinnen begleiten Abschiebungen nur im Flughafenbereich als „unabhängige Zeugen“. Sie dokumentieren wahrgenommene Missstände und Probleme, damit diese im „Forum Flughäfen“ diskutiert werden können.

„Es zeigt eine besondere Stärke unseres Rechtsstaates, dass er eine unabhängige Abschiebebeobachtung nicht nur zulässt, sondern sie sogar bejaht“, würdigt Kirchenrat Rafael Nikodemus. Beobachterin Dalia Höhne stellt heraus, dass die behördlichen Stellen bei der Arbeit an den Flughäfen offen und kooperationsbereit seien. Höhne wünscht sich, dass die Arbeit ausgeweitet wird: „Meine Kollegin und ich sollten etwa auch mitfliegen können.“