An Rhein und Ruhr.. Ein junger Mensch will das Geschlecht beim Standesamt streichen lassen. Ein Antrag wird wohl abgelehnt. Trotz dritter Geschlechtsoption. Warum?
Im Oktober war Helix voller Hoffnung. Voller Hoffnung, dass endlich etwas korrigiert werden könnte, was vor etwa 25 Jahren fälschlicherweise in die Geburtsurkunde eingetragen worden ist: das Geschlecht. Der Antrag wurde Ende des vergangenen Jahres eingereicht. Eine Rückmeldung vom Standesamt gibt es noch nicht. Allerdings wird der Antrag auf Streichung des Geschlechts aller Voraussicht nach abgelehnt. „Leider. Damals dachte ich noch, dass er durchkommen würde“, sagt Helix im Gespräch mit der NRZ.
Helix wohnt in Köln und studiert. Helix’ Eltern haben sich den Namen Helix nicht ausgedacht. Das hat Helix selbst getan, nach langem hin und her, vor ungefähr zwei Jahren. Im Geburtenregister von Helix steht ein anderer Begriff unter der Kategorie „Vorname“. Es ist ein Name, den Leute mit einem bestimmten Geschlecht assoziieren würden. Und zwar mit dem Geschlecht, das ein Arzt vor 25 Jahren aufgrund der biologischen Merkmale von Helix’ festgelegt hat. Nur fühlt sich Helix diesem Geschlecht nicht zugehörig und spürt das bereits seit vielen Jahren. Nach und nach wurde es immer gewisser: Ich bin anders und lasse mich auf diese standardisierte Weise nicht einordnen. Ändern lassen kann „nin“ – das ist das Pronomen, mit dem Helix angesprochen werden möchte – den Eintrag nicht.
Männlich, weiblich, divers und ein offengelassener Geschlechtseintrag. Das sind derzeit die vier rechtlichen Geschlechtsoptionen. Divers ist Ende Dezember 2018 dazu gekommen, nachdem der Bundestag ein Gesetz zur Änderung der im Geburtenregister einzutragenden Angabe verabschiedet hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte die vorherige Gesetzeslage in Bezug auf das Personenstandsgesetz sowie das Persönlichkeitsrecht als verfassungswidrig eingestuft. Das Ergebnis: Ein dritter, positiver Geschlechtseintrag muss dazu kommen.
Was Helix sich wünscht
Intergeschlechtliche Menschen, die physisch männliche und weibliche Merkmale aufweisen, können sich das von einem Arzt attestieren lassen oder eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen. Für Helix, wie für andere Menschen auch, reicht das nicht. Einem binärem Geschlecht will nin sich nicht zuordnen, divers ist nin nach gesetzlicher Auffassung auch nicht, da nin nur körperliche Merkmale eines Geschlechts aufweist.
Welches Geschlecht aktuell in nins Geburtenregister steht, ist für Helix nicht relevant. Und die Möglichkeit, das Geschlecht offen zu lassen, gibt es nur bei der Geburt. „Der Idealfall wäre, ein offenes Feld, in das Menschen ihr Geschlecht selbst eintragen können“, sagt Helix. „Jeder Mensch weiß das für sich selbst am besten und benötigt dafür keinen Arzt.“ Der Besuch in der Praxis sei entwürdigend und diskriminierend.
„Nach wie vor findet für viele Menschen keine Selbst- sondern
Fremdbestimmung statt“, erklärt Josefine Paul, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im NRW-Landtag. Für viele Menschen sei es schwer vorstellbar, aber „de facto gibt es mehr als zwei Geschlechter“, so Paul. Bei diesem Thema werde „nicht offen mit der gesellschaftlichen Realität umgegangen“. Die Gesetze müssten also weiter reformiert werden. Über das enge medizinische Verständnis von Intersexualität hinaus, sollten alle Menschen beim Standesamt frei über die Eintragung ihres Geschlechts entscheiden können.
Gendergerechtigkeit spielt im öffentlichen Leben eine Rolle
Auswirkungen hat die Gesetzesänderung zum Beispiel auf die Arbeitswelt. Bei vielen Stellenanzeigen steht neben den Abkürzungen für männlich und weiblich auch ein d für divers. „Wer als Arbeitgeber ganz sicher gehen und einen Präzedenzfall vor dem Bundesverfassungsgericht ausschließen will, sollte sich daran halten“, sagt Andreas Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Essen, auf Anfrage dieser Zeitung.
Und auch im öffentlichen Leben spielt Gendergerechtigkeit eine Rolle. In Bayern wird darüber diskutiert, eine zusätzliche Toilette für diverse Menschen zu errichten. Die Stadt Hannover will ihre Verwaltungssprache geschlechtergerecht gestalten und hat in der vergangenen Woche dazu eine verbindliche Empfehlung für ihre knapp 12.000 Beschäftigten herausgebracht. Die Stadt Dortmund will im Jahr 2020 nachlegen. Auch auf dem Reisepass steht das Geschlecht. Bei vielen ein falsches.
Wie geht das Land Nordrhein-Westfalen mit der Reform des Geburtengesetzes um? „Dieses Gesetz war ein erster sehr wichtiger Schritt auf dem weiteren Weg zur verbesserten Anerkennung der Vielfalt von geschlechtlicher Identität“, sagt ein Sprecher der Landesregierung auf NRZ-Nachfrage. „Das Land hat sich bereits auf den Weg gemacht, die Verwendung von geeigneten, diskriminierungsfreien Verfahren zur Besetzung von Stellen in der Landesverwaltung voranzutreiben. Wir werden dabei auch diesen Aspekt berücksichtigen.“ In der Gesetzesbegründung war zudem klar gestellt worden, dass hieraus für die „Wirtschaft keine Vorgaben erwachsen und für Bund und Länder keine Kosten entstehen“. Konkrete Zahlen können, einen Monat nach Gesetzesverkündung, nicht genannt werden.
Das Gesetz betrifft nur wenige
Die Landtagesfraktion der Grünen hat zusätzlich eine kleine Anfrage eingereicht, die der NRZ vorab vorlag. In vier Wochen muss die Landesregierung erklären, wie das Gesetz konkret in NRW umgesetzt werden soll, etwa wie diverse Menschen in den offiziellen Statistiken behandelt werden sollen.
Stichproben der NRZ haben gezeigt, dass es nach einem Monat bislang wenige Anträge in NRW für das dritte Geschlecht gegeben hat. In Essen war waren es laut Stadt „Anträge im niedrigen einstelligen Bereich“. Das hat Gründe. Zum einen existiert das Gesetz erst seit wenigen Wochen, zum anderen betrifft die Regelung vor allem die LSBTI*-Community (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle). Und von dieser Gruppe wiederum einen noch viel geringeren Bevölkerungsanteil. Etwa 100.000 Intersexuelle leben in Deutschland.
Helix gehört nicht dazu. Daher wird sein Antrag wohl abgelehnt. Egal, ob und wann das Gesetz ausgeweitet wird: Helix ist Mensch.