Solingen/Kreis Wesel. . Der für den 27-jährigen Iraner zuständige Kreis Wesel sieht das Asyl bei der Gemeinde in Solingen als beendet an. Kirchenvertreter widersprechen.
Die Ausländerbehörde des Kreis Wesel hat am Dienstag bekräftigt, dass sie den 27-jährigen Iraner, der bei einer Kirchengemeinde in Solingen Unterschlupf gefunden hat, nach Frankreich abschieben will, damit dort über seinen Asylantrag entschieden wird. Nachdem der Pfarrer den Beamten – höflich – den Zutritt zum Gemeindehaus verweigert hatte, werde man einen Durchsuchungsbeschluss beantragen, kündigte eine Kreissprecherin an. Die Ausländerbehörde will also wiederkommen. Der Besuch würde dann – anders als der vor wenigen Tagen – nicht vor Ort angekündigt.
Die Behörde sieht sich im Recht. Frankreich sei im Zuge des Dublin-Verfahrens für den Mann zuständig, der zum Christentum konvertiert war und im muslimischen Iran um sein Leben fürchtet. Die Behörde betrachtet das Kirchenasyl auch als beendet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe das von der Evangelischen Kirche im Rheinland im Sommer eingereichte, in solchen Fällen übliche Dossier zum seit dem 16. März 2018 bestehenden Kirchenasyl geprüft.
Es hat festgestellt, dass keine besonderen individuellen Härten vorliegen, die gegen eine Überstellung sprechen. Der Kreis Wesel ist zuständig, weil der Mann bis März in einer Einrichtung in Voerde gewohnt hatte.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
„Es ist das gute Recht von Behörden, jemanden als ausreisepflichtig zu betrachten“, erklärt Jens-Peter Iven von der Evangelischen Kirche im Rheinland auf Nachfrage dieser Redaktion. Es gebe jedoch „keinen Automatismus“, dass die betroffenen Menschen nach Dossier-Bearbeitung vor die Tür gesetzt werden müssten: „Über das Ende eines Kirchenasyls entscheidet die Gemeinde, die es gewährt hat“, erklärte Iven.
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Vor Ort würde man sich einem Durchsuchungsbeschluss nicht widersetzen. Thomas Förster vom Kirchenkreis Solingen macht aber sehr deutlich, dass man es als Bruch des Kirchenasyls ansehen würde, wenn der junge Mann auf diese Weise aus dem Gemeindehaus geholt würde. Die Gemeinde will abwarten, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf über eine Klage gegen den vom BAMF abgelehnten Asylantrag entschieden hat – auch wenn in einem anderen Gerichtsverfahren festgestellt wurde, dass diese Klage für die Abschiebung keine aufschiebende Wirkung hat.
Eine Abschiebung nach Frankreich sähe man mit Sorge. Es gebe Präzedenzfälle, bei denen Menschen in ähnlicher Lage von dort in den Iran abgeschoben wurden, sagte Förster. Der junge Iraner spreche gut Deutsch und sei gut in die Gemeinde integriert. Sein Schicksal bewege die Gemeindemitglieder.