Am Niederrhein. . Der Regionalplan Ruhr muss die Rohstoffversorgung der nächsten Jahre sichern. Die Planer haben nach potenziellen Abbaugebieten Ausschau gehalten

Kies, Sand, Ton und Festgestein: Das Sichern von Rohstoffen und deren geordneter Abbau (früher gehörte Kohle dazu) ist nur ein Aspekt von vielen im neuen Regionalplan Ruhr, gewiss aber einer der strittigsten. „Wir haben die gesetzliche Verpflichtung, das zu leisten“, betont Martin Tönnes, Planungschef beim Regionalverband Ruhr (RVR), gegenüber der NRZ. Insgesamt 32 potenzielle Abgrabungsflächen haben die Planer für die nächsten Jahre identifiziert, jene für Kies konzentrieren sich auf den Westen des RVR-Gebietes – und da vor allem auf den Kreis Wesel, wo es Vorkommen gibt.

Anderswo gibt es sie nicht: „Im Kreis Unna etwa kann ich keine Kiesabgrabung darstellen“, sagt Tönnes. Die RVR-Planer haben bei ihrer Arbeit auf Untersuchungen des Geologischen Dienstes NRW zurückgegriffen. Der im Entwurf vorliegende Regionalplan soll bei Kies & Co. die Versorgung nicht nur der nächsten 20 Jahre sicherstellen, wie Tönnes betont. Man habe bereits berücksichtigt, dass die Landesregierung den Zeitraum auf 25 Jahre ausweiten will.

Vor Ort gibt es schon Diskussionen

Bei Kies und Kiessand gehen die Planer mit Blick auf das RVR-Gebiet von einem jährlichen Bedarf von 8,4 Millionen Kubikmeter aus. Um diesen zu decken, sollen jährlich 55 Hektar Fläche in Anspruch genommen werden. Die Auswahl der Standorte habe man sich nicht leicht gemacht, wie Tönnes durchblicken lässt: „Wir wollen die Belastungen möglichst gering halten.“

© Denise Ohms

Um etwa die Region nicht mit einem Flickenteppich kleinerer Abgrabungen zu überziehen, sollten die Standorte den Angaben zufolge über mindestens 20 Hektar zusammenhängender Fläche verfügen. Die Erweiterung bestehender Abgrabungen solle Vorrang vor Neu-Standorten haben. Es solle eine mindestens 20 Meter dicke Rohschicht geben. Die Standorte sollten außerhalb von Landschaftsschutz- und Bodenschutzgebieten, Biotopkatastaster- und wichtigen Biotopverbundflächen liegen. Zu Siedlungen muss ohnehin Abstand gehalten werden, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete sind tabu, Gewerbegebiete auch. Ob es sich um eine Nass- oder Trockenabgrabung handelt, also eine Abgrabung aus See oder Grube, ist im Einzelfall festgelegt.

Schon jetzt gibt es um einige Flächen, etwa in Wesel-Obrighoven und Kamp-Lintfort, vor Ort teils heftige Diskussionen. Auch die Kiesbranche selbst ist unzufrieden (die NRZ berichtete). Planer Tönnes verweist darauf, dass sich der Regionalplan aktuell in der öffentlichen Beteiligungsphase befindet (siehe Box). „Wir werden uns das, was an Anregungen kommt, sehr genau anschauen“, versichert der RVR-Beigeordnete. Einige Eingaben, etwa von Bürgerinitiativen, habe man auch schon vorliegen.

Weil es gerade am Niederrhein in der Vergangenheit immer wieder Streit um den Kiesabbau gab, soll der Regionalplan festlegen, dass Abgrabungen lediglich in den vorgesehenen Gebieten stattfinden soll. Ähnlich haben sich auch schon die Regionalräte Köln und Düsseldorf festgelegt. Die schwarz-gelbe Landesregierung stellt den Regionalräten eine solche Festlegung frei.

>>> BÜRGER KÖNNEN ANREGUNGEN EINBRINGEN

Wohnen, Verkehr Gewerbe und Industrie, Grün: Wie soll sich die Region in den nächsten 20 bis 25 Jahren entwickeln? Der neue Regionalplan, der erste wieder fürs gesamte Ruhrgebiet, soll dafür die Weichen stellen. Der weit über 1000 Seiten umfassende Entwurf befindet sich im öffentlichen Beteiligungsverfahren. Institutionen, Verbände und Bürger sind aufgefordert, Anregungen einzubringen. Bis 27. Februar 2019 kann der Entwurf in den Rathäuser der Kommunen eingesehen werden (online unter www.regionalplanung.rvr.ruhr)