Berlin. Wer mit Gas, Öl oder Fernwärme heizt, zahlt den CO₂-Preis. Jetzt beteiligen sich Vermieter an den Kosten – sofern man das einfordert.

Das Klima zu erwärmen, kostet extra – dafür sorgt seit 2021 der CO₂-Preis. Er verteuert unter anderem Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. In den kommenden Jahren wird der CO₂-Preis aller Voraussicht nach weiter steigen. Wer klimaschädlich heizt oder tankt, muss in Zukunft mit hohen Kosten rechnen.

Mieter werden dieses Jahr aber erstmals entlastet: Vermieter müssen nun einen Teil der CO₂-Kosten übernehmen. Rund drei Millionen Haushalte müssen den Vermieter selbst dazu aufzufordern, erklärt der Geldratgeber Finanztip. Betroffen sind vor allem Mieter mit eigener Gasetagenheizung in der Wohnung. Sie haben einen Gasvertrag, bekommen also mindestens einmal im Jahr eine Rechnung vom Versorger zugeschickt.

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Die jüngste Rechnung sollte man jetzt zur Hand nehmen: Startete der dort aufgedruckte, abgerechnete Zeitraum irgendwann im Jahr 2023, können Mieter den Vermieter nun an den CO₂-Kosten beteiligen – auch bei allen zukünftigen Rechnungen. So regelt es das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

CO₂-Preis: Finanztip-Rechner zeigt Ihre Rückerstattung an

Finanztip stellt auf seiner Website einen CO₂-Kosten-Rechner für Gasheizungen zur Verfügung. Der Rechner ermittelt automatisch, wie viel Prozent der Vermieter übernehmen muss und zeigt den Euro-Betrag an, den Mieter in ihrem individuellen Fall vom Vermieter zurückfordern können. Bei Finanztip können Betroffene auch direkt ein passendes Musterschreiben herunterladen, das sie – zusammen mit der Gasrechnung als Nachweis – per Brief oder E-Mail an ihren Vermieter schicken sollten.

Gasheizung
CO2-Preis: Haushalte, die viel heizen müssen, bekommen mehr vom Vermieter zurück. © picture alliance / dpa | Matthias Balk

Für den Rechner benötigt man lediglich ein paar Zahlen aus der Gasabrechnung und die Fläche der eigenen Wohnung. Wie viel der Vermieter und wie viel der Mieter von den CO₂-Kosten bezahlen muss, ergibt sich aus einem Stufensystem: In energieeffizienten Gebäuden ist der Vermieteranteil niedrig. Muss dagegen sehr viel geheizt werden, übernimmt der Vermieter bis zu 95 Prozent der Kosten.

Mieter: Mit einem Brief 50 Euro zurückbekommen

Anhand einer Wohnung mit 100 m² Wohnfläche rechnet Finanztip ein Beispiel vor: Werden dort pro Jahr 18.000 Kilowattstunden (kWh) Gas zum Heizen benötigt, ist das ein überdurchschnittlicher Verbrauch. Für das Jahr 2023 standen dann knapp 105 Euro an CO₂-Kosten auf der Rechnung. Die Hälfte davon müsste in diesem Beispiel der Vermieter übernehmen. Der Mieter könnte in diesem also mehr als 50 Euro zurückbekommen, wenn er das dem Vermieter schreibt.

Selbst wenn es sich in diesem Jahr um einen eher niedrigen Betrag handelt, sollten sich Mieter nicht scheuen, das Geld ab jetzt regelmäßig einzufordern. Denn in den kommenden Jahren wird es immer mehr – im Abrechnungsjahr 2026 wird sich der CO₂-Preis voraussichtlich bereits verdoppelt haben.

CO₂-Kosten: Wann der Vermieter sie aufteilen muss

Während Mieter mit Gasetagenheizung und eigenem Gasvertrag den Vermieter dazu auffordern müssen, seinen Anteil zu zahlen, ist in anderen Fällen der Vermieter gefragt. Wird ein Mehrfamilienhaus per Zentralheizung im Keller etwa mit Gas, Heizöl oder Fernwärme beheizt, muss der Vermieter die CO₂-Kosten aufteilen.

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Mieter sollten in ihrer Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 prüfen, ob die Kostenaufteilung darin auftaucht. Viele Vermieter verschicken sie in diesen Wochen – spätestens aber bis zum Jahresende müssen Mieter die Abrechnung erhalten. Bei einer Gasheizung können Vermieter auch den Finanztip-Rechner nutzen, um das korrekte Mieter-Vermieter-Verhältnis für die CO₂-Kosten zu ermitteln. Bei anderen Energieträgern ist es komplizierter.

Wie man hohen CO₂-Kosten entkommt

Dass Mieter die CO₂-Kosten nun nicht mehr allein tragen müssen, soll für Gerechtigkeit sorgen. Schließlich können sie meist nicht darüber mitbestimmen, welche Heizung in ihrer Wohnung zum Einsatz kommt oder ob das Gebäude energetisch saniert wird und so Energie einspart. Langfristig soll die Aufteilung der CO₂-Kosten auch ein Anreiz für Vermieter sein, über Sanierungen oder einen Heizungstausch nachzudenken. Ob das Gesetz diese Wirkung tatsächlich entfalten wird, bleibt abzuwarten. Für sehr wahrscheinlich halten viele Experten aber, dass in Zukunft hohe Zusatzkosten auf diejenigen zukommen könnten, die weiterhin mit Gas oder Heizöl heizen.

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Heute liegt der CO₂-Preis noch bei 45 Euro pro Tonne. Bis zum Jahr 2030 müsste er notwendigerweise auf 275 Euro steigen, um die europäischen Klimaziele erreichen zu können – zu dieser Einschätzung kam das Kopernikus-Projekt Ariadne des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung im Herbst 2021. Für die 100 m²-Wohnung aus dem Beispiel oben würde die Gasrechnung in diesem Szenario um 900 Euro im Jahr teurer, allein durch den höheren CO₂-Preis.

Bei Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermieanlagen entstehen keine CO₂-Kosten. Für Verbraucher dürfte es sich auf lange Sicht auszahlen, diese Alternativen im Blick zu behalten.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.