Berlin. Ehepaare können ihre Steuererklärung gemeinsam oder auch einzeln abgeben. Wer kann womit am meisten Steuern sparen? Finanztip klärt auf.

Manche Paare heiraten angeblich nur, um Steuern zu sparen. Romantisch ist das natürlich nicht. Aber haben sie ganz rational gesehen vielleicht recht? Und um es gleich vorwegzunehmen: Ja, tatsächlich haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften steuerliche Vorteile. Welche das genau sind, was es mit Steuerklassen oder Ehegattensplitting auf sich hat, und wann es besser sein kann, getrennte Steuererklärungen abzugeben, erklärt der Geldratgeber Finanztip.

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Hochzeit: Was ändert sich bei der Steuer?

Überraschenderweise ändert sich erst mal fast nichts nach der Hochzeit. Einzig werden beide Eheleute automatisch in die (Lohn-)Steuerklasse 4 eingeordnet. Doch die bringt steuerlich nicht mehr als die Steuerklasse 1, in der die meisten Singles sind. Wo sind also all die versprochenen Steuervorteile? Wie so oft im deutschen Steuerrecht kommen die nicht von allein, Eheleute müssen selbst aktiv werden. Im Wesentlichen sind es zwei Dinge:

  • Sie wechseln die Steuerklassen, um sofort jeden Monat mehr Netto auf dem Bankkonto zu haben.
  • Sie machen eine gemeinsame Steuererklärung und nutzen das Ehegattensplitting aus.
Couple checking their finances at home with their dog
Gemeinsame Steuererklärung: Sie lohnt sich besonders dann, wenn beide Ehepartner einen hohen Gehaltsunterschied haben. © iStock | urbazon

Steuerklassen: Was bringt der Wechsel für Ehepaare?

Eheleute können auf Antrag die Steuerklasse wechseln. Am gebräuchlichsten ist bei Paaren die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5. Dabei wählt zum Beispiel die besserverdienende Frau die Klasse 3, in der vergleichsweise wenig Steuern fällig sind, und ihr Mann die schlechtere Klasse 5. Damit gibt es insgesamt schnell 200, 300 Euro mehr Netto auf dem Konto – jeden Monat.

Aber Achtung: Ab 2030 soll damit Schluss sein, die Bundesregierung will die „3/5-Kombi“ abschaffen. Dann gibt es nur noch die Möglichkeit, dass beide in die Steuerklasse 4 mit Faktor wechseln – die es übrigens auch jetzt schon gibt. Damit wird die Steuer fair auf die Eheleute verteilt und die Kombi 4/4 mit Faktor ist immer noch besser als die Kombi 4/4 ohne Faktor. Trotzdem: So viel mehr Netto wie in der 3/5-Kombi gibt es dann nicht mehr.

Steuererklärung: Wie erhalten Ehepaare den Steuervorteil?

Haben Ehepaare damit also weniger Geld? Nein, unterm Strich ändert sich mit der Abschaffung der Kombi 3/5 nichts. Denn: immer, wenn ein Ehepaar die Kombi 3/5 oder 4/4 mit Faktor hat, ist es verpflichtet, im Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben.

Erst mit ihr und dem sogenannten Ehegattensplitting können Eheleute richtig Steuern sparen. Das Paar entscheidet sich dafür bei der Steuererklärung für die Zusammenveranlagung – und profitiert dann vom Splittingtarif. Und der sorgt dafür, dass Ehepaare oft weniger Steuern zahlen als unverheiratete Paare. Dabei gilt die Faustregel: Je größer der Unterschied zwischen den beiden Einkommen ist, desto mehr lässt sich sparen.

Nehmen wir an, das Ehepaar hat zusammen 60.000 Euro für das Jahr 2023 zu versteuern. Verdienen beide gleich viel, gibt es keinen steuerlichen Vorteil. Hat eine Person 40.000 und die andere 20.000 Euro, spart das Paar beim Ehegattensplitting schon knapp 400 Euro. Bei 50.000 und 10.000 Euro sind es knapp 2000 Euro weniger Steuern. Und wenn eine Person alles allein verdient, spart das Paar mehr als 6000 Euro an Steuern – nur weil es verheiratet ist.

Darüber hinaus können Ehepaare besser steuerliche Freibeträge nutzen, zum Beispiel beim Sparerfreibetrag, der bei Singles 1000 Euro, bei Ehepaaren 2000 Euro beträgt. Ein wichtiger Punkt noch: Selbst wer erst Ende Dezember 2023 geheiratet hat, kann diesen Splittingvorteil für das ganze Jahr 2023 geltend machen.

Übrigens: Für das Steuerjahr 2023 ist nicht mehr viel Zeit, Fristende für die Steuererklärung ist schon der 2. September 2024.

Einzelveranlagung: Wann lohnt sich weiterhin die getrennte Steuererklärung?

Nur in seltenen Fällen lohnt es sich, die Steuer nicht gemeinsam zu machen. Man spricht dann von Einzelveranlagung. Diese kann sich zum Beispiel anbieten, wenn eine Person Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld erhält, sehr hohe Krankheitskosten absetzen kann oder eine Abfindung erhalten hat.

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Weil sich meist nicht sofort klären lässt, ob die Einzelveranlagung steuerlich die beste Wahl ist, empfiehlt Finanztip das folgende Vorgehen:

  • Erstellen Sie Ihre Steuererklärung mit einer guten Steuersoftware. Diese kann nach Eingabe aller Daten sagen, welche Variante die beste ist – die Zusammenveranlagung oder zwei Einzelveranlagungen.
  • Sie müssen sich nur noch entscheiden und dann die fertige Erklärung ans Finanzamt schicken.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.