Berlin. Zu Hause pflegen, ist vielen nur begrenzt möglich. Aber wer zahlt fürs Pflegeheim, wenn die Eltern Hilfe brauchen – Staat oder Kinder?

  • Die Pflege der Eltern lässt sich zu Hause oft nicht unbegrenzt sicherstellen
  • Dann muss ein teurer Platz im Pflegeheim finanziert werden
  • Welche Kosten davon der Staat übernimmt und wann Sie als Kind belangt werden

In Deutschland leben rund fünf Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind. Diese werden überwiegend zu Hause von ihrer Familie mit der Unterstützung von ambulanten Pflegediensten versorgt. Denn wer will nicht in der gewohnten Umgebung alt werden, solange es eben geht?

In manchen Situationen kann aber der Umzug ins Pflegeheim die beste Lösung sein. Für alle Beteiligten ist es dennoch ein schwieriger Schritt, nicht nur emotional, sondern auch finanziell ‒ ganz zu schweigen davon, dass man erst einmal einen Platz für die Mutter oder den Vater finden muss.

Familien sind klug beraten, sich rechtzeitig Gedanken über die Pflege der Eltern zu machen. Es ist gut, einen „Plan B“ zu haben und dabei zu wissen, was finanziell auf alle zukommt.

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Kosten: So teuer ist ein Platz im Pflegeheim

Die Pflege im Heim ist teuer. Obwohl die Pflegeversicherung seit Januar 2024 einen größeren Zuschuss zum Eigenanteil übernimmt, steigen die Kosten für das Pflegeheim weiter, wenn auch etwas gebremst. Im Durchschnitt fallen monatlich zwischen 3600 und 4800 Euro an. Wie teuer es tatsächlich wird, hängt vom Pflegegrad, von den Preisen des Heims und der Region ab.

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Je länger die pflegebedürftige Person schon in der Einrichtung lebt, desto geringer fällt ihr Eigenanteil aus. Den Großteil der Kosten müssen aber die Heimbewohner aus eigener Tasche bezahlen. Im ersten Aufenthaltsjahr beläuft sich die finanzielle Eigenbeteiligung laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) im Bundesdurchschnitt nach aktuellen Zahlen auf 2576 Euro im Monat.

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen – und damit auch der Eigenanteil für Betroffene.
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen – und damit auch der Eigenanteil für Betroffene. © Getty Images | TommL

Zuschuss vom Staat: Das ist die Hilfe zur Pflege

Das können sich viele Menschen nicht leisten, wenn man von einer durchschnittlichen Altersrente von rund 1400 Euro ausgeht. Für die Pflegekosten müssen die meisten jeden Monat auf ihr Erspartes zurückgreifen. Immerhin bleibt ein Schonbetrag von 10.000 Euro unangetastet.

Wenn die pflegebedürftige Person verheiratet ist, muss der Partner im Rahmen seiner Möglichkeiten den Rest der Pflegekosten übernehmen und dazu auch eigenes Vermögen einsetzen.

Reicht das alles nicht, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. Dazu müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem Amt gegenüber offengelegt werden. Wichtig ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Denn Leistungen gibt es nicht für die bereits aufgelaufenen Heimkosten, sondern immer erst ab Antragstellung.

Elternunterhalt: Wann müssen die Kinder zahlen?

Die gute Nachricht: Die meisten erwachsenen Kinder müssen an das Sozialamt nichts zurückzahlen, auch wenn es Pflegekosten für die eigenen Eltern übernommen hat. Denn seit 2020 werden Angehörige nur noch zur Zahlung aufgefordert, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Die Zahl der leistenden Angehörigen ist durch das Gesetz immerhin um 92 Prozent zurückgegangen.

Doch wie ist die 100.000-Euro-Grenze zu verstehen? Sie umfasst das Gehalt, den Gewinn aus selbständiger Arbeit, Zinsen und Dividenden, aber auch Einkünfte aus Vermietung. Entscheidend ist der Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Jahres.

Die Behörde kommt erst auf die Angehörigen zu, wenn es Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen gibt. Das betrifft die Oberärztin im Krankenhaus genauso, wie den Professor in der Schweiz oder die Unternehmerin mit mehr als 20 Beschäftigten. Das Vermögen spielt keine Rolle, es wird vom Sozialamt nicht berücksichtigt.

Für den Pflegeheimplatz der Eltern müssen Kinder in den allermeisten Fällen nicht aufkommen. Der Gesetzgeber hat die Einkommensgrenze 2020 nach oben gesetzt.
Für den Pflegeheimplatz der Eltern müssen Kinder in den allermeisten Fällen nicht aufkommen. Der Gesetzgeber hat die Einkommensgrenze 2020 nach oben gesetzt. © iStock | Phynart Studio

Elternunterhalt berechnet: Darauf kommt es beim Einkommen an

Söhne und Töchter, die mehr als 100.000 Euro brutto verdienen, müssen einen Teil der vom Staat übernommenen Pflegekosten für ihre Eltern zahlen. Aber nur in dem Maße, wie es ihnen tatsächlich möglich ist. Vom Einkommen sind deshalb Unterhaltspflichten für den Ehepartner und die eigenen Kinder abzuziehen. Zudem gibt es Freibeträge für die Altersvorsorge und einen Selbstbehalt von mindestens 2000 Euro. Bleibt nach diesen Abzügen noch Geld übrig, muss davon die Hälfte als Elternunterhalt an das Sozialamt zurückgezahlt werden.

Es kann sich lohnen, die Berechnung des Sozialamts zu überprüfen. Und noch ein Tipp: Pflegekosten für die Eltern sind außergewöhnliche Belastungen, die sich unter Umständen von der Steuer absetzen lassen.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.