Düsseldorf. Die schwarz-grüne Landesregierung will bestimmte Bauvorschriften vereinfachen. Doch die Opposition kritisiert ein rechtliches „Gewurschtel“.

Die Opposition aus SPD und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag hat die für Mittwoch geplante Verabschiedung der geänderten Landesbauordnung gestoppt. SPD und FDP setzten mit ihrem Minderheitenrecht eine abschließende dritte Lesung des Gesetzentwurfs durch. Diese kann frühestens am Donnerstag im Plenum angesetzt werden.

Mit der Änderung der Landesbauordnung will die schwarz-grüne NRW-Regierung Bauvorschriften etwa für Windkraftanlagen, Wärmepumpen und Solaranlagen vereinfachen. Die gesammelte Opposition aus SPD, FDP und AfD kritisierte das Gesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die SPD sprach von „Gewurschtel“. Das Gesetz schaffe Rechtsunsicherheit. Die FDP beklagte sich, dass die Regierungsfraktionen zu kurzfristig noch wesentliche Änderungen für das Gesetz beantragt hätten.

Neue Landesbauordnung: Solaranlagenpflicht für neue „Nichtwohngebäude“

Mit der Neufassung der Landesbauordnung sollen der Ausbau der erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung vereinfacht werden. Baugenehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Bauanträge sollen künftig als Mail eingereicht werden können und nicht mehr nur in Papierform in mehrfacher Ausführung. Handwerker sollen in den Kreis der Bauvorlagenberechtigten einbezogen werden.

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Mindestabstände etwa von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken werden gestrichen. Auch das Bauen mit Holz wird künftig unterstützt. Der Abstand von Windrädern zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden soll sich künftig nur noch nach 30 Prozent ihrer größten Höhe statt bisher 50 Prozent richten. Auf Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten sollen sich die Abstände nach 20 Prozent ihrer Höhe richten.

Die baurechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern zu Nachbargrundstücken sollen wegfallen. Für neue Nichtwohngebäude soll ab 1. Januar 2024 eine Solaranlagenpflicht gelten, für neue Wohngebäude ein Jahr später. Entscheidend ist der Tag des Eingangs des Bauantrags.

(dpa)