Düsseldorf. Fällt der 1000-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen? Der NRW-Landtag will dazu in dieser Woche abstimmen lassen.
Ein jahrelanges Streitthema beim Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen soll noch in dieser Woche ein Ende finden. Der Landtag will abschließend über die Abschaffung der pauschalen 1000-Meter-Abstandsregel für Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen abstimmen. Die entsprechende Änderung des Baugesetzbuches steht als letzter Tagesordnungspunkt am Donnerstagabend auf dem Programm des Plenums.
Den Gesetzesentwurf legten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen vor. Da der Wegfall des Mindestabstands vor allem in der CDU umstritten war, gilt die Zustimmung als gesichert. Für die Erneuerung älterer Windanlagen bestand kein Zwang mehr für einen Kilometer Abstand.
Koalitionsvertrag: 1000 weitere Windräder bis Frühjahr 2027
Der Mindestabstand zwischen Windanlagen und Wohngebieten behindert Umweltverbänden zufolge den Ausbau der Windenergie. Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag sieht vor, in der laufenden Legislaturperiode in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen zu errichten.
Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien sichere die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts NRW. Außerdem leiste er einen wichtigen Beitrag zu einem sinkenden Preisniveau, zur Versorgungssicherheit sowie zum Klimaschutz, heißt es im schwarz-grünen Gesetzentwurf. Dabei komme der Windenergie eine besondere Bedeutung zu. Für einen erfolgreichen Ausbau brauche es die Akzeptanz der Menschen.
„Problem beim Windenergieausbau ist die Bürokratielast“
Doch um die Unterstützung der Menschen für die Windkraft fürchtet die oppositionelle FDP, wenn Windräder künftig näher an Wohngebieten stehen. „Der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern schafft Akzeptanz und Rechtssicherheit“, sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne. „Das Problem beim Windenergieausbau ist nicht der 1000-Meter-Abstand, sondern die Bürokratielast.“ Es sei nicht akzeptabel, dass Investoren fast zwei Jahre bräuchten, um ein Windrad zu planen und die nötigen Genehmigungen zu besorgen, kritisierte er.
Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte die Streichung der Abstandsregel hingegen. „Der Wegfall ermöglicht zusätzliche Standorte und sorgt für weitere Dynamik beim Windkraftausbau“, sagte NRW-Chef Carsten Liedtke.
Ziele für 2032 sollen bereits übernächstes Jahr erreicht werden
Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche (61.400 Hektar) für Windenergie ausweisen. Das Land will dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen. Um dies zu erreichen, hatte das NRW-Kabinett im Juni einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) entworfen. Der LEP, der Flächenvorgaben für den Windkraftausbau für sechs Regionen beinhaltet, soll im Frühjahr 2024 in Kraft treten.
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Die Genehmigungszahlen für neue Anlagen waren zuletzt kräftig gestiegen. Daher rechnet die schwarz-grüne Landesregierung mit einem Schub für die Nutzung von Windenergie in NRW. Bereits im ersten Halbjahr 2023 war laut Wirtschaftsministerium eine höhere Windenergieleistung mit neuen Anlagen genehmigt worden als im gesamten Vorjahr: Zwar wurden nur 178 Windenergieanlagen genehmigt, denen 186 aus dem Vorjahr gegenüberstehen, doch die Gesamtleistung der ersten sechs Monate 2023 übertrifft mit 910 Megawatt die 869 Megawatt aus 2022. (dpa)
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