Düsseldorf. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) meint: Schwangerschaftsabbrüche, Schwarzfahren, Containern gehörten nicht ins Strafrecht.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach und neun weitere Grünen-Politikerinnen und -Politiker aus Bund und Ländern fordern, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und damit den Kompromiss zum umstrittenen Paragrafen 218 zu kippen. „Der Schwangerschaftsabbruch muss außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden“, schreiben Limbach andere grüne Rechtspolitiker in einem Elf-Punkte-Positionspapier, das dieser Redaktion vorliegt. Die derzeitige Regelung sei schon mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren nicht mehr tragbar.

Schwangerschaftsabbrüche: Regeln stehen auf dem Prüfstand

Der Paragraf 218 stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Der ergänzende Paragraf 218a regelt aber Ausnahmen, die nach langem Ringen formuliert wurden: Der Abbruch muss bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen und muss von einem Arzt vorgenommen werden. Die Schwangere muss sich zudem vorher beraten lassen. Nun wollen die Grünen den Schwangerschaftsabbruch ganz von der Strafandrohung befreien. In einem ersten Schritt hatte die „Ampel“-Koalition den Strafrechts-Paragrafen 219a gestrichen, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe stellte. Jetzt dürfen Ärztinnen und Ärzte sachlich über Ablauf und Methoden eines solchen Abbruchs informieren.

In dem Positionspapier zu dem sich neben Limbach unter anderen die Justizministerinnen Katja Meier (Sachsen) und Doreen Denstedt (Thüringen) sowie die Bundestagsabgeordnete Renate Künast bekennen, enthält eine Reihe weiterer Forderungen für eine Liberalisierung des Strafrechts.

Forderung: Schwarzfahrer sollten nicht mehr in den Knast

So soll das Schwarzfahren nicht mehr unter Strafe gestellt werden, weil es faktisch Armut bestrafe. „Die Strafen treffen ganz überwiegend Menschen in finanzieller Not, die sich das Ticket nicht leisten können. In der Folge werden oftmals aus Geldstrafen Ersatzfreiheitsstrafen – mit besonders harten Folgen für die Betroffenen“, so die Unterzeichner.

Die Initiative der Grünen-Politiker richtet sich zudem gegen die Einordnung des „Containerns“ als Diebstahl. Mit „Containern“ ist das Entnehmen von noch genießbaren Lebensmitteln aus Abfallbehältern gemeint. „Wir müssen nachhaltig mit unseren Ressourcen umgehen und unsere Rechtsordnung sollte diejenigen, die dazu einen Beitrag leisten wollen, indem sie genießbare Lebensmittel retten, nicht vor Gericht stellen“, heißt es.

Keine Experimente bei der Strafmündigkeit

Debatten über eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters seien dagegen unverantwortlich. Das Jugendstrafrecht habe sich an dieser Stelle habe sich bewährt und sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. Benjamin Limbach hatte schon nach den Tötungsdelikten von Wunstorf und Freudenberg, die mutmaßlich von Minderjährigen begangen wurden, vor einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters gewarnt.

Mehr Strenge fordern die Grünen-Rechtspoliker für Sexualdelikte sowie für das Verursachen schwerer Umweltschäden (Ökozid).