Düsseldorf. Der Untersuchungsausschuss in NRW zur „Kungel-Affäre“ des angeschlagenen Justizministers startete in die Zeugenvernehrmung.
Zum Start der Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss des Landtags zur „Kungel-Affäre“ um die Besetzung des Spitzenamtes beim Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ein Abteilungsleiter des Justizministeriums den Vorwurf einer rechtswidrigen Vorfestlegung zurückgewiesen.
„Es gab keinerlei Vorgaben. Es gab die klare Aussage des Ministers, dass ergebnisoffen geprüft wird“, sagte der für Personalfragen zuständige Spitzenbeamte von Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Montagnachmittag im Zeugenstand.
Limbach-Spitzenbeamter bestreitet Vorfestlegung der Grünen
Unter dubiosen Umständen war das OVG-Präsidentenamt im vergangenen Jahr an eine Duz-Bekanntschaft von Limbach vergeben worden, die seit Jahren nicht mehr in der Justiz tätig ist und erst nachträglich ins eigentlich abgeschlossene Bewerbungsverfahren aufgenommen wurde. Ihr Interesse an dem Job hatte sie Limbach unmittelbar nach dessen Amtsantritt im Juli 2022 bei einem privaten Abendessen in Düsseldorf bekundet.
„Zu keinem Zeitpunkt“ sei an ihn herangetragen worden, dass die Grünen eine Frau an der OVG-Spitze wollten, sagte der Abteilungsleiter weiter aus. „Dass sie eine Frau ist, war kein Kriterium, das sie hervorhebt“, betonte der Spitzenbeamte. Er war mit einer untergebenen Referatsleiterin für den Besetzungsvorschlag zuständig, der im sensiblen Zusammenspiel der Staatsgewalten eigentlich nach den objektiven Prinzipien der „Bestenauslese“ erarbeitet werden muss.
Zugleich räumte der Zeuge auffallend viele Erinnerungslücken ein und wurde von der Opposition gefragt, warum es laut offizieller Aktenübermittlung an den Untersuchungsausschuss im Justizministerium kaum Schriftverkehr zur Vorbereitung der wichtigen Personalentscheidung gegeben haben soll. Er wollte auch nicht ausschließen, mit dem Minister per SMS zu dem Fall korrespondiert zu haben.
Referatsleiterin sah Limbach-Favoritin eigentlich nicht vorne
Brisant: Wie aus Dokumenten hervorgeht, hatte Limbachs zuständige Referatsleiterin im Herbst 2022 selbst nach Eingang der Bewerbung der Limbach-Vertrauten noch einen anderen Bewerber als geeigneter eingestuft. Dies sei nur eine „kursorische“ Bewertung gewesen, wiegelte der Zeuge ab. Später wurde die Duz-Bekanntschaft des Ministers an die Spitze der Bewerberliste gesetzt. „Personalvorschläge sind ein Stück weit immer intransparent“, sagte der Abteilungsleiter im Zeugenstand.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Besetzung im August in einem spektakulären Urteil gestoppt und den Fall zurück ans OVG verwiesen. Dort muss noch einmal ordentlich geprüft werden, ob eine Vorfestlegung von Limbach vorlag. Ein ausgebooteter Bundesrichter hat in zwei „Eidesstattlichen Versicherungen“ detailliert beschrieben, wie ihn die schwarz-grüne Landesregierung zum Rückzug gedrängt haben soll. Ihm soll bedeutet worden sein, dass die Grünen eine Frau an der OVG-Spitzen wollten. Die Opposition fordert seit Monaten Limbachs Rücktritt.