Berlin. Die Bundesregierung will laut einem Bericht Groß-Wärmepumpen für Fernwärme fördern. Neue Regeln soll es schon sehr bald geben.
Der Strombedarf in Deutschland wächst, gleichzeitig spitzt sich die Klimakrise zu. Mehr Energie aus erneuerbaren Quellen muss also her. Die Bundesregierung hat nach einem Bericht der „Augsburger Allgemeine“ nun neue Pläne für die Förderung von Groß-Wärmepumpen. Deren Bau soll zur Fernwärmeversorgung beschleunigt werden. Bereits am Mittwoch soll im Bundeskabinett ein entsprechender Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) beschlossen werden, heißt es in dem Bericht. Mit dem Gesetzesvorhaben soll demnach zu diesem Zweck die Errichtung von Wärmepumpen, die mit Erdwärme, See-, Fluss- oder Abwasser laufen, zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden.
Weiter heißt es, Behörden sollten bei Entscheidungen über Groß-Wärmepumpen künftig etwa den Naturschutz oder das Bergrecht schwächer gewichten können. Eine ähnliche Regelung hatte die Ampel-Koalition bereits mit Blick auf Windkraft und Solarenergie getroffen. Der Ausbau sowohl von Photovoltaikanlagen als auch von Windkraftanlangen hatte den jüngsten Daten zufolge zuletzt erheblich an Fahrt aufgenommen.
Fernwärme: Habeck plant schnellere Genehmigungsverfahren
Habeck will der „Augsburger Allgemeinen“ zufolge zudem Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht einführen: Die zuständigen Behörden sollen dem Bericht zufolge künftig binnen eines Jahres entscheiden, Einsprüche sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Kleine private Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren sollen demnach ohne wasserrechtliche Genehmigung gebaut werden dürfen.
Nach Angaben der „Augsburger Allgemeine“ steht in dem Gesetzentwurf aus Habecks Haus wörtlich: „Die Geschwindigkeit, mit der in Deutschland der Ausbau der Geothermie und von Wärmepumpen erfolgt, muss erhöht werden.“ Derzeit dauere es mitunter Jahre, bis Behörden grünes Licht für Vorhaben in diesem Bereich gäben.
Die neuen Regeln sollen dem Bericht zufolge nach Habecks Plänen im kommenden Januar in Kraft treten. Dafür müssten Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf noch im Lauf des Jahres zustimmen.