Düsseldorf. Die gescheiterte Abschiebung des Solinger Attentäters verortete NRW-Ministerin Paul auch bei einer Flüchtlingsheim-Leitung. Stimmt das?
Im Streit um die gescheiterte Abschiebung des Messer-Attentäters von Solingen hat die Bezirksregierung Detmold indirekte Vorwürfe von NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) gegen die Zentrale Flüchtlingsunterkunft Paderborn (ZUE) zurückgewiesen.
„Zum Abschiebezeitpunkt war der Tatverdächtige nicht ausgebucht. Eine Meldung als wieder ‚anwesend‘ ist deshalb nicht erfolgt“, erklärte ein Sprecher der Behörde am Mittwochabend auf Anfrage unserer Redaktion. Am 5. Juni 2023 sollte der 26-jährige Syrer Issa al H. um 2.30 Uhr nachts zur Überstellung nach Bulgarien aus der Notunterkunft der ehemaligen Dempsey-Kaserne in Paderborn abgeholt werden. Die für die Rücküberstellung zuständige Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld (ZAB) traf den Mann jedoch nicht an und zog unverrichteter Dinge wieder ab.
NRW-Ausländerbehörden an Zugangssystem von Flüchtlingsheimen angeschlossen
Ministerin Paul hatte es am Dienstag als Versäumnis der Unterkunftsleitung bezeichnet, dass der ZAB keine Meldung gemacht wurde, dass der Gesuchte einige Stunden später „wieder da“ gewesen sei. „Das finde ich, ist etwas, was wir dringend anders regeln müssen“, monierte Paul. Die Zentralen Ausländerbehörden bekämen nun Zugriff auf das Zugangssystem DIAS, damit sie selbst schauen könnten, ob eine gesuchte Person in einer Flüchtlingseinrichtung anzutreffen sei oder nicht. Damit könne man Maßnahmen zielgenauer planen, „damit man eben nicht dahinfährt und die Person nicht antrifft“, so Paul.
Jetzt kommt raus: Im Falle des Solinger Attentäters hätte das gar nichts gebracht, da er in der Abschiebenacht gar nicht ausgebucht war und sich womöglich sogar auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft aufgehalten hat. „Der jetzt Tatverdächtige hat sich während seiner gesamten Unterbringungszeit regelmäßig in der Unterkunft aufgehalten, das gilt auch für den Tag der gescheiterten Abschiebung“, erklärte die Bezirksregierung Detmold.
Der Solinger Attentäter war in der Abschiebe-Nacht gar nicht ausgebucht
Die Bewohner seien gehalten, sich beim Betreten und Verlassen der Flüchtlingsunterkunft an- und abzumelden. Dieses Buchungssystem werde auch bei der Essensausgabe eingesetzt. „Das System zeigt darüber hinaus keine An- und Abwesenheiten in einzelnen Bereichen der Unterkunft an – insbesondere nicht bei der An- oder Abwesenheit der Bewohner auf den Zimmern“, so die Bezirksregierung Detmold. Nach der damaligen Rechtslage war es der Zentralen Ausländerbehörde zwar nicht erlaubt, die Einrichtung zu durchsuchen. Dass kein zweiter Versuch der Rückführung unternommen wurde, obwohl der Syrer zwischen Ende Februar 2023 und Anfang September 2023 in Paderborn ein- und ausging, will man in der Asylunterkunft offenbar nicht auf sich sitzen lassen.