Düsseldorf. Seit 1. August kann die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen beantragt werden. Welche Nachfrage die NRW-Standesämter sehen.
Die neue vereinfachte Möglichkeit zur Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags wird an Rhein und Ruhr offenbar rege genutzt. In den Standesämtern zahlreicher NRW-Großstädte sind seit dem 1. August Dutzende entsprechende Anträge eingegangen. Das ergab eine Umfrage unserer Redaktion ein einigen Rathäusern.
Das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Bundesregierung erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen, ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Möglich wird dies erstmals ab 1. November. Wegen der vorgeschriebenen dreimonatigen Bedenkzeit konnte ein solcher Wunsch erstmals am 1. August hinterlegt werden.
Selbstbestimmungsgesetz: In einigen NRW-Rathäusern herrscht noch Unsicherheit
Allein bei der Landeshauptstadt Düsseldorf sind in den ersten August-Tagen 74 Anmeldungen eingegangen. Man rechne damit, „dass sich die Zahlen auf einem eher niedrigen Niveau einpendeln werden, sobald die erste Antragswelle durchlaufen ist“, erklärte ein Stadtsprecher. Den Beratungsbedarf zu den rechtlichen Konsequenzen kann Düsseldorf noch nicht absehen. Zudem gibt es noch Unsicherheiten, wie mit Anträgen von ausländischen Interessenten umzugehen ist, die möglicherweise in ihrem Heimatland noch mit einer anderen Geschlechtsidentität gemeldet sind.
In Köln war von 30 Anträgen gleich zum Start die Rede. Die Stadt Dortmund hat sogar 81 Anfragen registriert, weist aber darauf hin: „Da die Betroffenen zum Teil seit Jahren auf eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben warten, war zum Eintritt der Gesetzesänderung mit einem größeren Anfrage-Aufkommen zu rechnen.“
Selbstbestimmungsgesetz hat Transsexuellengesetz abgelöst
Duisburg kommt auf 30 Anmeldungen, Bochum auf 60. „Momentan ist das Interesse an dieser neu geschaffenen Möglichkeit, seine Geschlechtsidentität barrierefrei leben zu können, hoch. Wir verzeichnen täglich rund zehn Anfragen Interessierter“, erklärte der Bochumer Stadtsprecher. Bislang gehen die meisten Kommunen davon aus, die Personenstandsregister zügig und ohne größere Probleme zu ändern. In Hagen sind aktuell 36 Anträge in Bearbeitung, so dass der Zeitaufwand für die Verwaltung zu nicht zu unterschätzen sei: „36 Anträge in sieben Tagen ist keine geringe Zahl“, so eine Stadtsprecherin.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat das Transsexuellengesetz abgelöst, das von Betroffenen als schikanös empfunden worden war. Erst nach Befragungen und psychologischen Gutachten entschied ein Gericht über die Geschlechtsidentität.
Transgeschlechtliche Menschen identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurden. Intergeschlechtliche Menschen weisen körperliche Merkmale auf, die sie nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen. Als „nicht binär“ bezeichnen sich Menschen, die keine klare Geschlechtsidentität als Mann oder Frau empfinden.