Düsseldorf. Zum neuen Schuljahr sollen viele Lehrkräfte in NRW vorübergehend an Mangelschulen ausgeliehen werden. Etliche Fälle liegen bei Gericht.

Im Streit um die Abordnung von Lehrkräften an Schulen mit besonders großem Personalmangel hat das NRW-Schulministerium den Vorwurf einer willkürlichen Vorgehensweise zurückgewiesen.

Alle Beteiligten seien sich der Tatsache bewusst, dass Abordnungen für die einzelnen Lehrkräfte sowie für deren Kollegien mit Herausforderungen verbunden seien, hieß es am Donnerstag aus dem Schulministerium. „Deshalb handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung, die nach klaren Kriterien und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren vorbereitet werden muss, damit der gesamte Prozess für alle Beteiligten offen und nachvollziehbar ist.“

Das Verwaltungsgericht Münster hatte bei der örtlichen Bezirksregierung rechtliche Bedenken gegen die bisherige Praxis angemeldet. An manchen Schulen sei offenbar „eine Münze geworfen“ worden, welche Lehrkraft aus dem Kollegium für zwei Jahre an eine andere Schule abkommandiert werden soll, so ein Gerichtssprecher. Das müssen sich offenbar selbst Landesbeamte nicht bieten lassen.

Gericht: Offenbar wurde Abordnung von Lehrkräften per Münzwurf entschieden

Das Schulministerium verwies auf ein laufendes Verfahren, zu dem die Bezirksregierung mit dem Verwaltungsgericht in Kontakt stehe. Die Entscheidung über eine Abordnung werde nicht von der einzelnen Schule getroffen, sondern von der Schulaufsicht. Dabei würden die Belange der betroffenen Lehrkraft ebenso berücksichtigt wie jene der Schulen.

Allein im Regierungsbezirk Münster sollten zum neuen Schuljahr rund 250 Lehrkräfte vornehmlich aus dem Münsterland in unterversorgte Bezirke im nördlichen Ruhrgebiet versetzt werden. Gegen das angeblich intransparente Auswahlverfahren hatten sich etliche Pädagogen, die nicht die Stelle wechseln wollten, gerichtlich zur Wehr gesetzt.

930 Lehrkräfte in NRW sind im vergangenen Schuljahr komplett ausgestiegen

Die Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Ayla Çelik, forderte den Verzicht auf die vorübergehenden Abordnungen gegen den Willen der Betroffenen. „Es ist eine Scheinlösung, den Mangel an einer Schule zu minimieren, indem man ihn an einer anderen Schule schafft“, sagte Çelik unserer Redaktion. Die bereits angespannte Situation im Bildungswesen werde durch solche Maßnahmen zusätzlich verschärft.

Die GEW-Vorsitzende verwies auf 930 Lehrkräfte, die im vergangenen Schuljahr ihr Dienstverhältnis gekündigt hätten: „Die Landesregierung kann sich teure Werbekampagnen sparen, wenn sie es nicht schafft, über gute und attraktive Arbeitsbedingungen diejenigen zu halten, die bereits da sind.“

Das Schulministerium stellte dagegen die Unverzichtbarkeit von Abordnungen heraus: „An den aufnehmenden Schulen sind die Kolleginnen und Kollegen hochwillkommen. Vielfach tragen erst sie dazu bei, dass Klassenleitungen besetzt werden können.“ So sei die Situation im nördlichen Ruhrgebiet nun einmal deutlich angespannter als in anderen Teilen des Regierungsbezirks Münster.