Düsseldorf. Lehrkräfte sollen in NRW an Mangelschulen versetzt werden. Kurz vor Schuljahresbeginn droht nun ein interessantes Gerichtsurteil.

Die Zwangsversetzung von Lehrkräften an Schulen mit besonders großem Personalmangel in Nordrhein-Westfalen darf möglicherweise doch nicht willkürlich erfolgen. Wie das Verwaltungsgericht Münster am Mittwoch auf Anfrage bestätigte, seien bei der Bezirksregierung Münster rechtliche Bedenken gegen die bisherige Praxis angemeldet worden.

Man habe eine sogenannte Aufklärungsverfügung übermittelt, um Näheres zum Auswahlverfahren für Abordnungen ins nördliche Ruhrgebiet zu erfahren. An manchen Schulen sei offenbar „eine Münze geworfen“ worden, welche Lehrkraft aus dem Kollegium für zwei Jahre an eine andere Schule abkommandiert werden soll, so ein Gerichtssprecher.

NRW verteidigt bislang Zwangsversetzung von Lehrkräften

Bei der Bezirksregierung Münster hieß es, man werde die Hinweise in Abstimmung mit dem Schulministerium prüfen. Allein im Regierungsbezirk Münster sollten zum neuen Schuljahr rund 250 Lehrkräfte vornehmlich aus dem Münsterland in unterversorgte Bezirke im nördlichen Ruhrgebiet versetzt werden. Dagegen regte sich unter den betroffenen Pädagogen zum Teil heftiger Widerstand. Einige zogen vor Gericht, ihre Fälle werden nun im Eilverfahren entschieden.

Sollten sie Recht bekommen, hätte dies Signalwirkung für das ganze Land. Obwohl Lehrkräfte als Beamte vom Dienstherrn flexibel eingesetzt werden dürfen, muss wohl dennoch zumindest nachvollziehbar sein, warum eine Schulleitung den einen und nicht die andere Kollegin für die Versetzung vorschlägt.

Im Kampf gegen den hohen Unterrichtsausfall in NRW hat Schulministerin Dorothee Feller (CDU) die umstrittenen Zwangsversetzungen von Lehrkräften an Einrichtungen mit besonders großem Personalmangel immer wieder offensiv verteidigt.

NRW-Schulministerin: Auch Polizisten werden abgeordnet

„Die konsequente Ablehnung von Abordnungen mag für die betroffenen Lehrkräfte wohlklingend sein, für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte der unterversorgten Schulen ist sie ein Schlag ins Gesicht“, argumentierte Feller zuletzt im Frühjahr im Landtag.

Lehrkräfte seien Landesbeamte genau wie Polizisten. „Und auch Polizeibeamte werden im Bedarfsfall abgeordnet. Und das nicht nur bezirks-, sondern auch länderübergreifend“, so Feller damals. In diesen Fällen empöre sich niemand darüber, dass die Beamten ihren gewohnten Dienst- und manchmal auch Wohnsitz verlassen müssten.

Opposition und Lehrerverbände kritisieren dagegen das Instrument der Abordnung, weil es die Attraktivität des Lehrerberufs in Mangelzeiten weiter mindere und bloß neue Lücken reiße. Angesichts von Tausenden unbesetzter Stellen sei so nichts gewonnen.