Berlin. Ampel und Union haben ihre Pläne zum Schutz des Bundesverfassungsgericht vorgestellt. Wie die Grundgesetzänderung aussehen soll.
Die Parteien der Ampel-Regierung haben sich mit der Union auf eine Grundgesetzänderung für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts geeinigt. Am Dienstag präsentierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen von SPD, CDU und CSU, Grünen und FDP Eckpunkte einer geplanten Gesetzesänderung. Sie sehen vor, die Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts, etwa seinen Status, die Zahl der Senate und die Amtszeit der Richter, im Grundgesetz festzuschreiben.
Damit wäre es künftig schwerer, diese Grundlagen zu verändern, um etwa politisch Einfluss auf das höchste deutsche Gericht nehmen zu wollen. Es sei ein guter Tag für die Verfassungsordnung und die demokratische Kultur, sagte Buschmann bei der Vorstellung der Einigung. In einer Zeit, in der „giftige Debatten“ ausgetragen würden, habe sich eine breite Allianz von Parlamentariern zusammengefunden, um das Verfassungsgericht zu stärken.
Bundesverfassungsgericht soll besser geschützt werden
Für eine Grundgesetzänderung ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Ampel-Parteien sind deswegen auf die Unterstützung der Union angewiesen. Es sei ein Vorschlag der „Fraktionen der Mitte“, sagte der Justiziar der Unions-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling (CDU).
Die Justizreformen der PiS-Regierung in Polen, die das dortige Verfassungsgericht schwächten, und in Ungarn hatten in Deutschland eine Debatte darüber ausgelöst, wie das Bundesverfassungsgericht besser vor politischer Einflussnahme oder gar Blockade geschützt werden kann. Das Grundgesetz macht aktuell wenig Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts. Die Regeln zur Struktur sowie Wahl und Amtszeit von Richtern sind im Bundesverfassungsgerichtsgesetz festgeschrieben, das durch einfache Mehrheit im Bundestag geändert werden könnte.
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