Berlin. Frankfurts Grüne sind gegen Nachtflüge, doch die Außenministerin kriegt eine Ausnahme: Baerbocks Flug nach Luxemburg bestätigt Klischees.
Bei der Abwägung, wann man eine Reise mit dem Flugzeug antreten sollte und wann man lieber am Boden bleibt, gibt es verschiedene Metriken, die relevant sind. Zeit, Euro, CO₂-Ausstoß. Für Politikerinnen und Politiker, zumal für die Grünen, außerdem: die öffentliche Wahrnehmung.
Mindestens aus dieser Perspektive heraus hat der relativ kurze Flug, den Annalena Baerbock kürzlich nach dem Länderspiel der DFB-Elf von Frankfurt nach Luxemburg nahm, gar keine gute Bilanz.
Die Grünen in Frankfurt wollten explizit keine Ausnahmen für die EM
Die Außenministerin hatte, genauso wie der Bundeskanzler, das Vorrundenspiel gegen die Schweiz besucht. Danach war sie per Flieger weitergereist nach Luxemburg, für einen Termin am nächsten Morgen.
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Gemessen an etwa 27 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen im Flugverkehr in Deutschland 2023 dürfte diese halbe Stunde nicht das Zünglein an der Waage gewesen sein bei der Frage, ob Klimaschutz im Verkehr gelingt. Aber peinlich und politisch ungeschickt ist es allemal.
Denn die Reise verursacht nicht nur mehr Emissionen, als das etwa mit dem Auto der Fall gewesen wäre. Weil es nach 23 Uhr war, bis die Außenministerin nach dem Spiel am Flughafen war, hob das Flugzeug auch ab zu einer Zeit, in der in Frankfurt eigentlich aus Lärmschutzgründen ein Nachtflugverbot gilt. Eines, das die Grünen im Frankfurter Römer explizit nicht aufheben wollten für die EM.
Baerbock (ebenso wie Scholz, der am selben Abend flog) hatte eine Ausnahmegenehmigung. Begründet wurde diese mit dem öffentlichen Interesse. Aber das hilft wenig in der Wahrnehmung. In der bestätigt die Geschichte nämlich einen Vorwurf, den ihr Gegner den Grünen schon jetzt gern machen: dass die Regeln, die sie für andere wollen, für sie nicht gelten sollen.
Das öffentliche Interesse ist jedenfalls in der Tat groß – wenn auch anders, als das Auswärtige Amt sich das vorgestellt hatte.