Düsseldorf. Ab 2026 haben alle neuen Grundschüler in NRW einen OGS-Platz sicher - eigentlich. Was schiefläuft, machten Experten im Landtag klar.

Zwei Jahre vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ist die schwarz-grüne Landesregierung weiter unter Druck geraten, doch noch Qualitätsstandards und Finanzierung sicherzustellen.

In einer Expertenanhörung des Landtags forderten Sozialverbände und Sachverständige am Dienstag mit Nachdruck ein Ausführungsgesetz, wie der OGS-Betrieb künftig organisiert und bezahlt werden soll. Es seien landesweit einheitlich gültige Standards erforderlich, welche Fachkraft-Kind-Relation gelten müsse, welches Qualifikationsniveau alle OGS-Mitarbeiter haben müssten, welche Gruppengrößen, Öffnungszeiten, Ferienangebote und Raumgrößen vorgegeben würden, forderte die Freie Wohlfahrtspflege NRW.

Freie Träger organisieren in NRW 80 Prozent der OGS-Betreuung

Mit rund 80 Prozent organisieren die freien Träger die mit Abstand meisten außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in NRW. Offenbar hat sich landesweit ein Betreuungssystem entwickelt, das von Stadt zu Stadt extreme Qualitätsunterschiede aufweist. Der Betrieb einer OGS-Gruppe mit 25 Kindern koste rund 128.000 Euro. Die landesseitige Förderung inklusive dem kommunalen Pflichtanteil betrage aber nur rund 50.000 Euro. Für den Träger gebe es bei dieser Ausgangslage oft nur zwei Möglichkeiten: „Massive Abstriche bei der Qualität der Angebote oder entsprechende Angebote ganz aufzugeben.“

Dabei müssten Betreuungsangebote in NRW eigentlich stark ausgebaut werden. Je nach Schätzung wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren in NRW 125.000 bis 200.000 Plätze zusätzlich bereitgestellt werden müssten. Die Opposition aus SPD und FDP fordert von der Landesregierung ein stärkeres Engagement. Es dürfe nicht länger Glücksache bleiben, ob Eltern für ihr Kind einen OGS-Platz bekommen und die Standortkommune in der Lage ist, eine gute Betreuung zu gewährleisten.

Vom 1. August 2026 haben alle neuen Grundschüler eine OGS-Garantie

Vom 1. August 2026 an haben bundesweit alle neuen Grundschüler einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Ab 2029 ist die Nachmittagsbetreuung dann für alle Grundschul-Jahrgänge obligatorisch, wenn Eltern für ihre Kinder einen Platz wünschen. Bislang gingen viele Familien leer aus. Die Landesregierung hatte im März überraschend ein angekündigtes Ausführungsgesetz zurückgestellt und lediglich „fachliche Grundlagen“ für den Nachmittagsbetrieb in den Grundschulen beschlossen.

Dahinter steckt offenbar die Sorge, mit gesetzlichen Vorgaben an Kommunen und Träger auch selbst finanziell gefordert zu sein. CDU und Grüne plagen zurzeit so große Haushaltssorgen, dass in diesem Jahr erstmals wieder neue Schulden aufgenommen werden müssen. In der Expertenanhörung wurde nun deutlich die Erwartung geäußert, dass unverbindliche Vorgaben nicht das letzte Wort aus Düsseldorf gewesen sein dürften.