An Rhein und Ruhr. Die Bundesländer einigen sich auf gemeinsame Standards der Bezahlkarte für Asylbewerber. Warum das ein Fehler ist. Ein Kommentar.

Bezahlen Sie bar oder mit Karte? Nein, mit Bezahlkarte der Asylbewerber. Genau, das ist die neue Zahlungsmethode für Asylbewerberinnen und -bewerber, auf deren Standards sich 14 Bundesländer, auch NRW, verständigt haben. Damit sollen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf dieser Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten können. Die Karte soll den Asylbewerberinnen und -bewerbern die Möglichkeit geben, ihre Einkäufe zu bezahlen.

Für die Politik scheint das ein Erfolg zu sein. Doch für Asylbewerberinnen und -bewerber ist es eine falsche Entscheidung. Denn dadurch werden sie deutlich in ihrem Alltag diskriminiert, weil sie im Gegensatz zu anderen Bürgerinnen und Bürgern nicht in der Lage sind, Bargeld zu verwenden. Dies könnte zu einer sozialen Stigmatisierung führen, insbesondere beim Einkaufen, da sie dabei deutlich als Geflüchtete erkennbar werden.

Ahmad Shihabi
Ahmad Shihabi © FUNKE Foto Services | Sebastian Konopka

Bezahlkarte für Asylbewerber: keine konstruktive Asylpolitik

Die Betroffenen werden aufgrund ihrer Zahlungsmethode ungewollt in den Fokus gerückt und könnten sich dadurch ausgegrenzt fühlen. Diese Ausgrenzung und die erwartbare Art von Diskriminierung helfen den Betroffenen nicht dabei, sich in die Gesellschaft zu integrieren oder sich später in den Arbeitsmarkt zu etablieren, sondern erschweren das Gefühl der Zugehörigkeit und werden mehr Ärger im Alltag bringen.

Wer eine konstruktive Asylpolitik anstrebt, geht mit der Bezahlkarte als Standard einen Irrweg. Menschen kommen nach Deutschland, um ein Leben in Würde und Sicherheit zu haben. Deshalb sollte die Politik bemüht sein, Wege zu finden, welche die Zugehörigkeit und Integration von Asylbewerberinnen und -bewerbern fördern, anstatt Barrieren zu schaffen, die ihre ohnehin schon herausfordernde Situation verschärfen.