Neuss. Das Land will gestaffelte Hebesätze, damit es für Ein- und Zweifamilien nicht so teuer wird. Jetzt äußern sich die Städte, ob das geht.
Im Kampf gegen eine drastisch steigende Grundsteuer für Ein- und Zweifamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen hat der NRW-Städtetag die Idee differenzierter Hebesätze zurückgewiesen. Damit könnte die von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) zuletzt überraschend ins Gespräch gebrachte Preisbremse für Wohnimmobilien scheitern.
„Es ist faktisch nicht mehr umsetzbar“, sagte der neue Vorsitzende des NRW-Städtetages, Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD), am Mittwoch. „Ein Großteil der Kommunen hat Software im Einsatz, die das nicht kann.“
NRW-Städtetag-Chef warnt vor „Flickenteppich“ differenzierter Hebesätze
Eiskirch warnte vor einem „Flickenteppich“ an unterschiedlichen Hebesätzen, der den Bürgern nicht mehr erklärbar sei. „Das heißt, Sie haben dann das Problem: In der einen Stadt gibt es das, in der nächsten gibt es das nicht.“ Eiskirch appellierte an das Land, die Grundsteuer-Messzahl zu verändern, um eine Unwucht zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken auszugleichen. So hätten das auch anderen Bundesländer wie Sachsen oder das Saarland gemacht. „Wir lehnen differenzierte Hebesätze als Städtetag Nordrhein-Westfalen eindeutig ab“, stellte der Städtetags-Chef klar.
Angesichts der erwarteten Kostenexplosion in vielen NRW-Städten bei Wohnimmobilien durch die neue Grundsteuer ab 2025 hatte der Finanzminister im März eine neue bundesgesetzliche Regelung gefordert, die den Kommunen eine stärkere Differenzierung der Hebesätze ermöglichen würde. Gewerbeimmobilien könnten so lokal höher besteuert werden, Wohnimmobilien dafür niedriger. Das Gesamtsteueraufkommen von rund vier Milliarden Euro, mit dem die NRW-Städte planen, soll gleichbleiben.
Im Laufe des Jahres erfahren Immobilienbesitzer, wie teuer es wirklich wird
Optendrenk behält sich auf den letzten Metern vor der neuen Festsetzung für die 6,5 Millionen Grundstücke in NRW sogar eine eigene „Landeslösung“ versprochen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht in Sicht. Eine Änderung der landesweiten Messzahl lehnt das Land ab, weil dies unterschiedlichen Begebenheiten in Großstädten und ländlichen Räumen nicht gerecht werde. Der Städtetag kritisierte, dass die Landesregierung nach jahrelanger Untätigkeit mit differenzierten Hebesätzen die Konflikte in die Kommunen tragen wolle.
Im Laufe des Jahres werden Immobilienbesitzer erfahren, welche Grundsteuerbeträge sie ab 1. Januar 2025 bezahlen müssen. Zuletzt zeichnete sich in immer mehr Städten ab, dass es zu einer massiven Lastenverschiebung zu Ungunsten von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern kommen könnte. Auch Mieter wären betroffen, da die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden darf.
Die erwartete Preiserhöhung ist Folge einer Reform, die vom Bundesverfassungsgericht erzwungen wurde. Karlsruhe hatte die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken für unzulässig erklärt hat. NRW wählte als neue Berechnungsmethode das sogenannte „Bundesmodell“. So war absehbar, dass Wohnimmobilien aufgrund ihrer Lage und Wertentwicklung deutlich höher eingestuft werden müssen als Lagerhallen oder Fabrikgebäude.