Münster. Der Verfassungsgerichtshof hat der NRW-Kommunalministerin Grenzen aufgezeigt. Ein wichtiges Signal für Politik und Bürger.
Die Vorzüge eines demokratischen Rechtsstaates erschließen sich nicht jedem, daher sind weltweit Demokratien unter Druck. Gewaltenteilung ist für jene, die nur auf die schnelle, vereinfachte Nachricht schielen, ein abstraktes Thema. Aber sie ist gut. Am Dienstag wurde klar, wofür.
Da zeigte das NRW-Verfassungsgericht einer Landesministerin, die die parlamentarische Untersuchung der Flutkatastrophe auf drei Tage verengen wollte, die Grenzen auf. Hinter der Scharrenbach’schen Interpretation des Untersuchungsauftrags könnte der Gedanke gesteckt haben: „Ich lasse mich hier im U-Ausschuss doch nicht politisch vorführen.“ Das aber wäre gerade in diesem Fall unangemessen und sogar ein Hinweis auf Überheblichkeit.
Schmallippigkeit kann keine Antwort auf das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sein
Denn das Parlament sowie die Bürgerinnen und Bürger haben faktisch und moralisch das Recht zu erfahren, wie sich die Regierenden in NRW während der schlimmsten Flutkatastrophe in der Landesgeschichte mit 49 Todesopfern verhalten haben. Schmallippigkeit und eine Verengung auf wenige Tage können keine Antwort auf dieses Informationsbedürfnis sein. Nicht möglichst wenig, sondern möglichst viel gehört auf den Tisch, damit am Ende ein besserer Katastrophenschutz herauskommt. Es ist schlimm, wenn Richterinnen und Richter politisch Verantwortliche zu etwas zwingen müssen, was sie aus freien Stücken und im Interesse der Öffentlichkeit leisten sollten.
Scharrenbach hat (hoffentlich) ohne Not die Opposition gestärkt. Denn deren Fragen, warum die Ministerin bei der Herausgabe von Akten so geizig war, dürften nach diesem Urteil lauter werden: War es nur ein politisches Kräftemessen oder sollte da etwas verschwiegen werden?