Essen. Die Diskussion um die Arbeitspflicht für Asylsuchende suggeriert, dass sie nicht arbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Einführung einer Arbeitspflicht für Flüchtlinge ist ein intensiv diskutiertes Thema. „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden“, steht im Grundgesetz. Ob das nur für deutsche Staatsbürger gilt, ist strittig. Gleichzeitig verpflichtet das Asylbewerberleistungsgesetz geflüchtete Menschen „zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit“, ansonsten drohen ihnen Sanktionen. Es ist also ein juristischer Balanceakt.
In diesen aufgeregten Zeiten, in denen das zunehmende Unbehagen vor ungesteuerter Zuwanderung Futter für rechte Hetzer ist, scheint die Arbeitspflicht für Asylsuchende ein probates Mittel zur Kühlung der Gemüter. Sie suggeriert aber, dass Flüchtlinge zur Arbeit gezwungen werden müssen. Das ist falsch. Tatsächlich wollen die meisten Geflüchteten arbeiten, und das so schnell wie möglich. Und sie werden dringend auf dem Arbeitsmarkt benötigt.
Deswegen sollte die Politik schnellstmöglich einen raschen Zugang zu regulärer Beschäftigung ermöglichen, also bereits dann, wenn Asylsuchende noch in ihren Asylverfahren sind. Damit würden sich möglicherweise einige aufgeregten Diskussionen erledigt haben.