Essen. Es wird keine EU-Regeln bei Fahrtauglichkeitstests für Ältere geben. Guto so. Mobilität ist ein zu hohes Gut, um zu viel zu regulieren.
Der EU wird ja gerne übertriebene Regelungswut vorgeworfen. In der Debatte um die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit für ältere Menschen bleibt sie zurückhaltend. Kein Vorstoß in Sachen Einheitlichkeit. Gut so. Obwohl es überrascht angesichts des Flickenteppichs, den die europäische Landkarte bietet. In manchen Staaten gilt die Prüfungspflicht schon ab 50 Jahren (zum Beispiel Portugal), bei anderen ab 70 oder erst erst ab 80 (wie in Dänemark). Die Prüfungsintervalle ähneln ebenfalls Kraut und Rüben. Und in Deutschland: ist eine vorgeschriebene Überprüfung der Fahrtüchtigkeit bislang gar kein Thema.
Mobilität ist gerade für Ältere ein hohes Gut
Vermutlich bleibt das der richtige Weg. Ältere Menschen verlieren zwar Reaktionsfähigkeit, ihr Sehvermögen lässt nach. Aber sie sind deshalb keineswegs per se schlechte Autofahrer. Blind wie ein Maulwurf kann jemand auch mit 40 sein. Statistisch ist es zugegebenermaßen knifflig: Ältere bauen zwar weniger Unfälle mit Personenschaden, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Jedoch sie fahren natürlich nicht so viel. Klarer ist: Mobilität ist für Ältere ein sehr hohes Gut. Gerade auf dem Land. Jede Wette, dass folglich um Fahrtüchtigkeitsprüfungen, Altersgrenzen und Prüfintervalle bis in die letzte Instanz juristisch gerungen würde.
Vernunft und kleine Schritte
Selbstverständlich gibt es auch hierzulande genug Ältere, die sich stur ans Steuer setzen, obwohl sie nicht mehr verkehrstüchtig sind. Beim Gegensteuern sind die Angehörigen gefragt, auf Einsicht zu drängen, den Autoschlüssel abzugeben. Nachzudenken wäre über Anreize, den Führerschein im Zweifel freiwillig abzugeben gegen Ausgabe eines D-Tickets (wie der Kreis Kleve). Oder über ärztliches Werben gegenüber Patientin oder ihr Patient, sich bei einer „Rückmeldefahrt“ mit einem Profi anzumelden. Der könnte unter vier Augen klarere Ansagen machen kann als der „besserwisserische“ Enkel.