Berlin. Trotz Widerstand der Kirche: Mittelmeerland führt neues Gesetz ein. Auch Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare werden erlaubt.

Das griechische Parlament hat in einer Abstimmung am Donnerstag eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: In dem Mittelmeerstaat werden gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt. Bemerkenswert deshalb, weil sich die griechisch-orthodoxe Kirche gegen die Liberalisierung stemmte – und großen Einfluss in dem beliebten Urlaubsland hat.

Ausgerechnet der konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hatte das Vorhaben durchgesetzt. Nicht nur Vertretern der Kirche missfiel der Schritt. Auch gegenüber Kritikern aus den eigenen Reihen musste er sich rechtfertigen. Nach zweitägigen, teils heftigen Debatte votierte das Parlament in Athen dann am Donnerstag mit 176 Ja-Stimmen für die Reform, 76 Abgeordnete stimmten dagegen und zwei weitere enthielten sich.

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Home-Ehe in Griechenland: „Das ist ein Meilenstein für die Menschenrechte“

Mit den 176 Ja-Stimmen der 245 anwesenden Abgeordneten wurde die für die Reform notwendige einfache Mehrheit klar erreicht. „Das ist ein Meilenstein für die Menschenrechte“, erklärte Mitsotakis nach dem Parlamentsvotum im Onlinedienst X, früher Twitter. Die Entscheidung spiegele „das heutige Griechenland wider: ein fortschrittliches und demokratisches Land, das leidenschaftlich an den europäischen Werten festhält“.

Die Reform verbessere „das Leben von einigen unserer Mitbürger deutlich, ohne den anderen etwas wegzunehmen“, betonte der Regierungschef. Nach der Parlamentsabstimmung feierten Dutzende Menschen vor dem Parlamentsgebäude, indem sie Regenbogenflaggen schwenkten. „Dies ist ein Tag der Freude“, erklärte die Organisation Regenbogenfamilien Griechenland im Online-Netzwerk Facebook.

Griechisch-orthodoxe Kirche ist „vollkommen dagegen“

Sobald das neue Gesetz in Kraft gesetzt wird, wird Griechenland zum ersten christlich-orthodoxen Land, das die Adoption für gleichgeschlechtliche Eltern legalisiert. Weltweit war dies bislang in 36 Ländern möglich, darunter 16 EU-Staaten – auch in Deutschland. Der Bundestag hatte 2017 in einer Abstimmung ohne Fraktionszwang die Ehe für alle beschlossen. Zuvor war auch hierzulande das Thema lange Zeit kontrovers diskutiert worden.

Kyriakos Mitsotakis, Premierminister von Griechenland,  während der Parlamentsdebatte über die gleichgeschlechtliche Ehe.
Kyriakos Mitsotakis, Premierminister von Griechenland, während der Parlamentsdebatte über die gleichgeschlechtliche Ehe. © DPA Images | Michael Varaklas

In Griechenland hatte Mitsotakis Anfang Januar angekündigt, den Gesetzesentwurf ins Parlament einzubringen – ungeachtet des Widerstands der einflussreichen griechisch-orthodoxen Kirche. Noch am Sonntag hatten in Athen etwa 4000 Menschen mit Ikonen und Kruzifixen gegen die Reform demonstriert.

Die griechisch-orthodoxe Kirche machte vor dem Parlamentsvotum deutlich, dass sie „vollkommen dagegen“ ist. Sie verurteilte, dass Kinder gleichgeschlechtlicher Paare in einem „Umfeld der Verwirrung“ aufwüchsen. Kirchenoberhaupt Erzbischof Hieronymos II. kritisierte die Reform als „neue Realität, die nur den sozialen Zusammenhalt des Vaterlands korrumpieren soll“.

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Adoption war Einzelpersonen erlaubt – nicht aber gleichgeschlechtlichen Paaren

Auch in Mitsotakis‘ Partei Nea Dimokratia gab es Kritik und Bedenken. Die linke Oppositionspartei Syriza und andere kleinere Parteien unterstützten die Reform jedoch.

Seit 1946 ist es in Griechenland Einzelpersonen erlaubt, Kinder zu adoptieren. Eine gleichberechtigte Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare war jedoch nicht vorgesehen. In Fällen, in denen ein Partner oder eine Partnerin eines gleichgeschlechtlichen Paares an der Zeugung des Kindes beteiligt war, war bislang nur dieser oder diese erziehungsberechtigt. Nicht-leibliche Elternteile durften daher etwa nicht mit entscheiden, welche medizinische Behandlung ihre Kinder erhalten. Wenn das leibliche Elternteil starb, konnte der Staat dem anderen Elternteil die Kinder wegnehmen.

Außerdem erbten Kinder nicht automatisch von ihren nicht-leiblichen Elternteilen. Bei Kindern von zwei Vätern musste bislang die leibliche Mutter namentlich im Geburtsregister eingetragen werden. Auch nach Inkrafttreten der Reform haben gleichgeschlechtliche Paare anders als heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen weiterhin kein Recht auf künstliche Befruchtung. Auch die Dienste einer Leihmutter dürfen sie nicht für die Austragung ihrer Kinder in Anspruch nehmen.