Essen. Der Tierschutz steht schon lange unter Schutz des Grudngesetzes. Das ist ein Auftrag an uns, auch die Tierwohlcent-Plän umzusetzen.

Vor 22 Jahren wurde der Tierschutz im Artikel 20a als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Er ist somit unumstritten als ein hohes Gut in unserer Gesellschaft etabliert. Doch jeder weiß, dass wir noch erhebliche Defizite haben.

Hohe Akzeptanz in der Gesellschaft

Man darf daher davon ausgehen, dass die Pläne aus dem Agrarministerium für eine Fleischsteuer in der Gesellschaft auf große Akzeptanz treffen würden. Sollte es gelingen, auch die skeptische FDP um unseren Oberzahlmeister Lindner zum Mitmachen beim Tierwohl zu bewegen, wird die Akzeptanz allerdings auch von den Details der Umsetzung abhängen.

Die Tierwohlabgabe darf, erstens, nicht dazu missbraucht werden, um Haushaltslöcher zu stopfen. Sie muss, zweitens, mit dem Versprechen verbunden sein, dass wirklich jeder Cent in staatliche Unterstützung für den – kostenträchtigen – Umbau hin zu einer tiergerechten Landwirtschaft fließt. Es müsste, drittens, klar sein, dass Landwirte keine aufwendigen Antragsformulare durchpflügen müssen, um beispielsweise ihre Ställe besser zu durchlüften.

Mitmachen beim Einkauf

Und auch wir Verbraucher müssten, viertens, mitmachen: Selbst wenn Fleisch und Wurst im Supermarkt um einiges teurer würde, könnten wir bei jedem Einkauf dazu beitragen, dass es beim Tierwohl vorangeht.