Berlin. Weitere Passagen und Zitate müssen im Enthüllungsbuch gestrichen werden: Helmut Kohls Witwe hat vor Gericht einen Erfolg errungen.
Nach Jahren der juristischen Auseinandersetzung ist zwischen der Witwe von Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, und dessen Ghostwriter endlich ein Urteil gefallen. Das Oberlandesgericht Köln entschied im Falle der umstrittenen Passagen im Enthüllungsbuch über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl zugunsten von Kohl-Richter. So sollen nicht nur Zitate Kohls verboten werden, sondern auch Schilderungen und Bewertungen des Autors Heribert Schwan, der zuvor als Ghostwriter für Kohl tätig gewesen war.
Obwohl Zeugen wie Kohls Sohn Walter in dem vorangegangenen Gerichtsverfahren bestätigt hatten, dass Kohl mit Schwan keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen hatte, geht das Gericht doch davon aus, dass Vertraulichkeit impliziert war, weil Schwan für Kohl gearbeitet habe.
Schwan zeigte sich am Dienstag von der Entscheidung enttäuscht. „Wenn man mir eine Verschwiegenheit angetragen hätte, wäre ich weggelaufen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Vom journalistischen Standpunkt aus betrachtet sei es „unfassbar“, dass nun sogar Zitate verboten worden seien, die gar keine Aussagen Helmut Kohls beträfen, sondern Bewertungen von ihm, Schwan. Dabei geht es unter anderem um Schilderungen, wie die Gespräche abliefen und warum es aus Schwans Sicht zum Bruch kam. Schwan macht dafür Kohls zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter verantwortlich.
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Helmut Kohl: Zitate in Enthüllungsbuch waren vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
Bei dem Streit ging es um Zitate und Passagen das 2014 erschienene Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan. Maike Kohl-Richter wollte erreichen, dass eine Reihe von Zitaten nicht mehr verbreitet werden darf. Damit ging sie gegen ein 2019 ergangenes Urteil des Landgerichts Köln vor, das ihr nur bezogen auf einzelne Passagen recht gegeben hatte. Auch Schwan hatte Berufung dagegen eingelegt. Daraufhin hatte das OLG Köln entschieden, dass die in erster Instanz durchgeführte Beweisaufnahme wiederholt werden solle.
Schwan hatte ursprünglich Kohls Memoiren aufgeschrieben. Schwan nahm dafür lange Schilderungen Kohls aus seinem politischen Leben auf Kassette auf. Vor dem Verfassen des letzten Bandes der Erinnerungen, der Kohls Abwahl und die CDU-Spendenaffäre behandeln sollte, zerstritten sich die beiden jedoch. Daraufhin publizierte Schwan das Buch ohne Absprache mit Kohl, in dem er auch nicht autorisierte Aussagen des Altkanzlers veröffentlichte, insbesondere drastische Werturteile über andere Politiker.
Kohl verklagte Schwan daraufhin. Er argumentierte, dass die von Schwan publik gemachten Kommentare niemals für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. Seit Kohls Tod 2017 wird der Rechtsstreit von seiner Witwe weitergeführt. Dabei ging es auch um die Frage, ob es zwischen Kohl und Schwan eine Verschwiegenheitserklärung gegeben hat.
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