Düsseldorf. Asylbewerber sollen Sozialleistungen nicht mehr in ihre Heimat überweisen. Jetzt hat sich die NRW-Ministerin zur Chipkarte geäußert.
NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) hat im Zusammenhang mit der geplanten Einschränkung von Bargeldleistungen an Flüchtlinge vor organisatorischen Problemen für die städtischen Ämter gewarnt. „Mir ist wichtig, dass unsere Kommunen durch die Bezahlkarte mit keiner neuen Bürokratie belastet werden“, sagte Paul unserer Redaktion.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im vergangenen November mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber verständigt. Ein entsprechendes Modell soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Ende des Monats vorlegen. Für NRW ist die Staatskanzlei von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) an der Erarbeitung beteiligt.
Asylbewerber bekommen bis zu 200 Euro Taschengeld montalich
„Wenn eine Geldkarte für geflüchtete Menschen eingeführt wird, muss sie bestenfalls bundesweit einheitlich gelten, einfach aufgeladen werden können und in den Geschäften des täglichen Bedarfs funktionieren“, forderte Paul.
Bund und Länder wollen Flüchtlingen, die im Asylverfahren stecken oder nur über einen Duldungsstatus in Deutschland verfügen, weniger Barmittel zur Verfügung stellen. Damit soll verhindert werden, dass staatliche Hilfen an Verwandte in den Heimatländern überwiesen werden. Asylbewerber haben bislang gesetzlichen Anspruch auf ein Taschengeld zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“ neben Unterkunft und Versorgung, die ohnehin sichergestellt sind. Die Höhe richtet sich nach der persönlichen Lebenssituation und kann gut 200 Euro monatlich betragen. Die genauen Leistungssätze: hier.
„Ich warne aber vor zu hohen Erwartungen an die Einführung einer Geldkarte für geflüchtete Menschen. Ich gehe nicht davon aus, dass das Taschengeld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wirklich ein nennenswerter Faktor ist, um sich auf den oft lebensgefährlichen Weg nach Deutschland zu machen“, sagte Paul. Auch die Chipkarte zum Einkaufen werde nie ganz verhindern können, „dass im Einzelfall Bargeld aus Sozialleistungen in die Heimat überwiesen wird“.
Verdoppelung des Grundleistungsbezugs: Müssen Kommune Bescheide ändern?
Mit Sorge betrachtet die NRW-Flüchtlingsministerin auch die von Bund und Ländern beabsichtigte Verlängerung des Grundleistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 36 Monate. Bislang bekamen Flüchtlinge schon nach 18 Monaten eine Anpassung auf das höhere Bürgergeld-Niveau und eine umfassendere Gesundheitsversorgung. Die Absenkung müsse „verfassungsfest sein und darf vor allem die kommunale Familie nicht vor neue Schwierigkeiten, zum Beispiel durch mehr Bürokratie, stellen. Damit wäre am Ende niemanden geholfen“, so Paul. Es bedeute einen riesigen Aufwand und rechtliche Risiken, Bescheide nachträglich zu verändern. „Deshalb werbe ich dafür, den Grundleistungsbezug nur bei neu ankommenden Menschen anzupassen“, sagte Paul.