Berlin. Bald soll Kiffen erlaubt sein. In Städten gibt es aber zahlreiche Einschränkungen. Wer die nicht kennt, muss hohe Bußgelder befürchten.
Schon bald soll nach den Plänen der Ampel-Koalition Kiffen erlaubt sein – auch auf der Straße. Allerdings sieht das vom Kabinett beschlossene Cannabisgesetz zahlreiche Einschränkungen für den öffentlichen Raum vor. Wer die nicht kennt, läuft Gefahr, ein hohes Bußgeld zu bekommen. Erlaubt wäre der Konsum in Privaträumen und in sogenannten Anbauvereinigungen, auch Cannabis-Clubs genannt. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollen aber in der Öffentlichkeit folgende Einschränkungen gelten:
- im Abstand von 200 Metern um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze
- im Abstand von 200 Metern um Anbauvereinigungen
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Kiffen in der Öffentlichkeit: In Berlin wäre der Cannabis-Konsum fast nur in Parks legal
Insbesondere in Großstädten ergibt sich dadurch ein Netz von Schutzzonen. Wie schwierig es für Konsumenten und Strafverfolgungsbehörden insbesondere in Großstädten werden könnte, zu entscheiden, wo konsumiert werden darf und wo nicht, hat unsere Redaktion in einer interaktiven Karte dargestellt, die online ab sofort abrufbar ist.
Die Karte zeigt, wie groß die Schutzgebiete sind, wenn allein Daten des freien Kartenprojekts Open Street Map (OSM) zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportplätzen berücksichtigt werden. Obwohl die Angaben nicht vollständig sind und Fußgängerzonen außen vor gelassen wurden, ergibt sich ein klares Bild vom Ausmaß der angekündigten Schutzmaßnahmen: Je dichter besiedelt und je größer die Stadt, umso weitläufiger und geschlossener das Netz der Schutzzonen.
In Berlin etwa wäre der Konsum innerhalb des S-Bahnrings, wo allein rund eine Millionen Menschen wohnen, nur an wenigen Stellen einwandfrei möglich: Entweder in großen Parks wie dem Tiergarten oder in einem Areal, das ausgerechnet in Mitte liegt und sich etwa vom Berliner Schloss bis zum Regierungsbezirk erstreckt.
In Kleinstädten ergeben sich abseits der Zentren größere Löcher im Netz der Schutzzonen; ohne eine gute Kenntnis derselben ist der Konsum indes auch hier eher nicht zu empfehlen, denn bei Verstößen drohen laut Gesetzentwurf Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Tritt das Gesetz in Kraft, werden überdies noch weitere Schutzzonen hinzukommen. Denn auch um die Anbauvereinigungen, wo Cannabis künftig legal produziert und an Vereinsmitglieder abgegeben werden soll, ist ein Konsumverbot vorgesehen.
Cannabis: Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert Regelung zu Schutzzonen
Eine Herausforderung dürften die vorgesehene Regelungen für die Polizei bedeuten. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sagte unserer Redaktion: „Wir haben jetzt schon zu wenig Kräfte um den Drogenkonsum in Parks zu kontrollieren. Wir werden zukünftig erheblich mehr Personal benötigen.“ Besonders in der „Kiffer-Hauptstadt Berlin“ rechnet Wendt zudem mit der Anmeldung zahlreicher Anbauvereinigungen – also mit noch mehr Schutzzonen. „Das Gesetz“, sagt der Gewerkschaftsführer, „ist das schlechteste, zu dem ich mich je geäußert habe. Es schafft unglaublich viel Unübersichtlichkeit. Ich befürchte aber, dass der Deutsche Bundestag es trotzdem in Kraft setzen wird.“
Gefragt nach Alternativen zu den jetzigen Plänen sagt Wendt: „Bei einem generellen Konsumverbot in der Öffentlichkeit würde alles nur hinter verschlossenen Türen geschehen.“ Der Idee von ausgewiesenen Konsumzonen könne er dagegen durchaus etwas abgewinnen. „Darüber hätten wir dann wenigstens noch die Kontrolle.“
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Deutsche Hanfverband: „Reine Schikane und ein Showeffekt für die Öffentlichkeit“
Georg Wurth, der sich als Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands seit Jahren für eine Legalisierung von Cannabis einsetzt, kritisiert die Regelung zu den Verbotszonen ebenfalls scharf: „Wenn hinter der nächsten Häuserzeile ein Spielplatz liegt und sie werden in 199 Metern Luftlinie Entfernung beim Konsum von Cannabis erwischt, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro!“
Er sehe auch keinen Sinn in pauschalen Abstandsregeln: „Das ist reine Schikane und ein Showeffekt für die Öffentlichkeit, der man vorgaukeln will, damit Kinder zu schützen.“ Er sei indes zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf noch überarbeitet werde. „Karl Lauterbach hat diesen Irrsinn trotz vielfacher Hinweise beibehalten. Zum Glück ist jetzt der Bundestag am Zug und nicht mehr der Gesundheitsminister.“
FDP-Sprecherin: „Bürokratiemonster“ müsse überarbeitet werden
Kritik an den Plänen des Gesundheitsministers gibt es auch innerhalb der Ampelkoalition. Die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Kristine Lütke sagt unserer Redaktion: „Mit einer Vielzahl an kleinteiligen Maßnahmen im Cannabis-Gesetzentwurf will Karl Lauterbach für mehr für mehr Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz sorgen. Doch damit schießt der Gesundheitsminister über das Ziel hinaus. Ein striktes Konsumverbot im Abstand von 200 Metern zu Anbauvereinigungen ist nur schwer kontrollierbar.“
Ihr leuchte nicht ein, welchen Mehrwert ein solches Konsumverbot für den Jugendschutz haben solle. „Stattdessen brauchen wir verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen.“ Die aus ihrer Sicht notwendige Überarbeitung müssten jetzt im Parlament vorgenommen werden „um aus dem Bürokratiemonster aus dem Gesundheitsministerium ein praxistaugliches und sinnvolles Gesetz zu machen“. Das von der Regierung beschlossene Cannabisgesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Es muss aber noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
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