Kalkar-Appeldorn. . In der Ferienhaussiedlung in Kalkar-Oybaum leben viele dauerhaft, obwohl das nicht erlaubt ist. Ministerium: Bis Ostern soll Konzept vorliegen.
Das NRW-Bauministerium stellt eine längerfristige Duldung für das Wohnen in der Wochenendhaussiedlung Oybaum in Kalkar-Appeldorn in Aussicht. Dies geht aus der Beantwortung eines Fragenkatalogs der NRZ hervor. Die Redaktion wollte wissen, welche Anweisungen das Ministerium dem Kreis Kleve geben wird und wann mit einer Entscheidung für das Wohngebiet Oybaum gerechnet werden kann.
Schriftlich heißt es dazu aus Düsseldorf: „Der Kreis Kleve erarbeitet derzeit in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf ein an den konkreten Einzelfällen vor Ort orientiertes Konzept zum ordnungsbehördlichen Einschreiten gegen das vorhandene Dauerwohnen mit dem Ziel, mittelfristig baurechtsgemäße Zustände herzustellen, längerfristige Duldungen im Zusammenhang mit entsprechenden Ordnungsverfügungen kommen hierbei in Betracht. Es wird derzeit mit einem abgestimmten Konzept bis etwa Ostern 2018 gerechnet. Anschließend werden die entsprechenden ordnungsbehördlichen Verfahren eingeleitet.“
Jeden Einzelfall in Oybaum prüfen
Die Verfügungen der Behörden müssen verhältnismäßig sein, daher sei es wichtig, jeden Einzelfall im Oybaum zu prüfen. Eine Rolle spielen dabei die Schwere des Verstoßes, die Frage, ob die Bewohner von ihrem rechtswidrigen Verhalten wussten, ob die Stadt Kalkar den Rechtsverstoß stillschweigend ermöglicht hat sowie die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen werden betrachtet – etwa ob der Lebensmittelpunkt seit langer Zeit in dem Wochenendhausgebiet gelegen hat.
Diese Überlegungen würden dazu führen, dass es in der Regel lange Fristen für eine Nutzungsuntersagung geben wird. „In manchen Fällen ist auch denkbar, dass die Weiternutzung bis zur freiwilligen Nutzungsaufgabe durch die Betroffenen oder deren Ableben geduldet wird. Es kommt aber nicht in Betracht, die jeweiligen Gebäude als Wohngebäude zu veräußern oder zu vererben“, so das Ministerium.
Wie mehrfach berichtet, leben zirka 250 Menschen in der Wochenendsiedlung Oybaum dauerhaft. Und dies ist nach dem Bauordnungsrecht nicht zulässig. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass ein dauerhaftes Wohnen im Oybaum Verstöße gegen Abstandsflächen, Brandschutzbestimmungen und Mindestanforderungen an Aufenthaltsräumen darstellt. Durch die Errichtung von Nebenanlagen (Garagen, Carports, Gartenhäuser) entstehe vor allem im Hinblick auf den Brandschutz eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
KOMMENTAR
Eine gute Nachricht
Für die Bewohner der Wochenend-Siedlung Oybaum in Kalkar-Appeldorn ist das Antwortschreiben des Bauministeriums an die NRZ ein gutes Signal. Bis Ostern müssen sie sich noch gedulden, dann gibt es Klarheit über den weiteren Verbleib. Dass das Ministerium längerfristige Duldungen ermöglichen möchte – mitunter bis zum Ableben der Bewohner – ist eine angemessene Überlegung. Denn bei allen Verstößen geht es letztlich doch um persönliche Schicksale. Die Härten können mit einer Duldung gemildert werden.