Düsseldorf/Münster. Die Ermittlungen zu mutmaßlich rechtsextremen SEK-Chats wurden wegen Verdachts auf Kinderpornografie auf insgesamt 16 Beschuldigte ausgeweitet.

Im Fall um mutmaßlich rechtsextreme Chats bei Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Münster hat die Staatsanwaltschaft jetzt ihre Ermittlungen wegen des Verdachts von Kinderpornografie ausgeweitet. Anstatt wie bisher gegen acht wird nun gegen 16 männliche Polizeibeamte ermittelt. Das geht aus einem Bericht an den Innenausschuss des Landtags hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Nach dpa-Informationen soll es sich bei den Abbildungen um insgesamt fünf Dateien handeln, die offenkundig von den Beamten nicht selbst erstellt wurden. Stattdessen soll es um Bilder und Videos gehen, die bereits im Internet kursieren. Von einer akuten Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen gehe man nicht aus. Den neuen Beschuldigten im Ermittlungsverfahren wird zur Zeit ausschließlich der Besitz der Bild- und Videodateien vorgeworfen - nicht jedoch deren Verbreitung.

Bilder aus Kreis beschuldigter SEK-Leute verschickt

Laut dem Bericht an den Landtag arbeiten die acht zusätzlich beschuldigten Polizisten in Münster, Dortmund, Steinfurt und beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP). Sie seien alle Empfänger der Dateien. Abgeschickt wurden die vier Bilder in der Chat-Gruppe laut Bericht zwischen November 2017 und Mai 2018 aus dem Kreis der bereits beschuldigten SEK-Leute.

Auf die Gruppe der ersten acht Beschuldigten, von denen sieben noch zum SEK Münster gehörten, war man im Sommer durch Ermittlungen in einem anderen Fall gestoßen. Ein SEK-Beamter hatte mutmaßlich rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Inhalte über einen Messenger-Dienst mit einem Bundeswehrsoldaten privat ausgetauscht. Letztlich blieb das ohne Folgen, weil die Äußerungen nicht öffentlich waren.

Kinderpornografie: Verschärfung des Strafrechts

Was die mutmaßlich kinderpornografischen Bilder angeht, hat es erst im vergangenen Jahr eine Verschärfung des Strafrechts gegeben. Demnach ist es inzwischen ein Verbrechen, wenn man ein solches Bild besitzt, weil man es zum Beispiel in einem Gruppenchat zugeschickt bekommen hat. Die betroffenen Bilder wurden jedoch vor der Gesetzesverschärfung verschickt beziehungsweise empfangen. (dpa)