Rente, Steuerpflicht und Fragen über Fragen
Steuer und Rente: Das wird keine lebenslange Freundschaft mehr. Dabei muss man in diesem Fall die Politiker in Schutz nehmen. Es war das Verfassungsgericht, dass die Abgabenpflicht lediglich des Ertragsanteils der Altersbezüge für Null und Nichtig erklärte und somit den Gesetzgeber zur Ausweitung der Steuerpflicht zwang.
Die Folge: Totale Verunsicherung, jede Menge fehlerhafter Bescheide und Fragen über Fragen bei den Betroffenen. Welcher Rentner ist überhaupt steuerpflichtig? Welche Freibeträge gelten? Wie sind Betriebsrenten zu bewerten? Welche Zusatzeinkünfte muss ich angeben? Oder: Welche Beiträge kann ich als Sonderausgaben absetzen?
Guter Rat ist nicht einfach: Nicht jeder Rentner kann sich einen Steuerberater leisten. Aber vielleicht könnten die Regierenden dafür sorgen, dass in den Finanzämter die Beratung verstärkt wird. Je mehr Steuerpflichtige, desto mehr Sachbearbeiter: das wäre doch was. NRZ