An Rhein und Ruhr. Die klassischen zehn Prozent oder doch deutlich mehr beziehungsweise weniger? Ein Gastronom gibt Tipps für die richtige Anerkennung des Services.
Die Firma lädt zur Weihnachtsfeier, es wird gemütlich gegessen und getrunken. Gastronom Adam Adamski aus Wesel hat schon einige solcher Weihnachtsfeiern ausgerichtet. Sind die Veranstalter an solchen Tagen besonders großzügig und geben viel Trinkgeld? Ein kleiner Ratgeber:
Adamski unterscheidet zwischen Gästen, die à la carte bestellen, und Gesellschaften, wie beispielsweise Weihnachtsfeiern. „Bei privaten Treffen liegen die Trinkgelder irgendwo zwischen sechs und acht Prozent.“ Eigentlich sind zehn Prozent die Richtlinie, in den vergangenen Jahren ist der Prozentsatz aber gesunken.
Null Euro Trinkgeld? „Das ist schon ein bisschen traurig“
Bei einer Veranstaltung wie einer Weihnachtsfeier lässt sich mit dem Prozentsatz nicht gut arbeiten: „Wenn Sie beispielsweise eine große Feier ausrichten und 10.000 Euro bezahlen, sind zehn Prozent mal eben 1000 Euro. Das wäre schon deftig.“ In der Realität liegen die Trinkgelder laut Adamski teilweise bei null bis 50 Euro. „Das ist schon ein bisschen traurig“, findet der Gastronom.
Auch die Servicekräfte wissen das. Das wirke sich auf die Bereitschaft aus, sich für große Feiern einsetzen zu lassen: „Wir rotieren deswegen im Team, damit jeder die faire Chance hat, sein Trinkgeld einzunehmen.“ Und das Küchenpersonal? „Sie bekommen das Trinkgeld prozentual vom Küchenumsatz.“
Wie berechne ich das passende Trinkgeld?
Adamski hat Tipps für das angemessene Trinkgeld nach der Weihnachtsfeier: „Fragen Sie den Veranstalter oder die Servicekraft, wie viel Personal eingesetzt ist. Wenn Sie von sechs oder acht Leuten bedient werden, die dann 50 Euro teilen müssen, bleibt da nicht mehr viel übrig.“ Als Richtwert solle man sich laut Adamski einen Wert pro Kraft überlegen: „Wenn Sie 20 Euro Trinkgeld pro Person geben, wenn sechs Leute für Sie arbeiten, kommen Sie auf 120 Euro. Dann ist der Service auch glücklich.“