An Rhein und Ruhr. Auf dem Wiener Platz gilt ein permanentes Verbot von Waffen aller Art. Die Düsseldorfer Polizei hat in der Altstadt fast 400 Messer gefunden.

Mehrere Gruppen von Bereitschaftspolizisten streifen über den belebten Wiener Platz in Köln. Auf Schildern in auffälligem Warn-Gelb wird auf die neue Waffenverbotszone hingewiesen, die hier seit Mittwoch gilt. Es ist in ganz NRW die erste, die unbefristete. Der Platz ist ein Kriminalitätshotspot in der Domstadt, die Polizei tritt hier schon länger verstärkt auf. Im Fokus der Kontrollen stehen besonders Messer.

Anstieg von Gewaltdelikten: Köln reagiert mit permanentem Verbot

„In der letzten Zeit hat es immer mehr gewaltsame Auseinandersetzungen auf dem Wiener Platz gegeben“, erklärt der Kölner Polizeichef Johannes Hermanns bei der Pressekonferenz zur Einführung des neuen Verbotes. Generell habe es eine „deutliche Zunahme“ der Gewaltdelikte auf dem Platz gegeben. Oft mit Messer oder anderen Waffen.

„Wir beobachten eine steigende Tendenz dazu, Messer mitzuführen“, sagt Hermanns und warnt: „Besonders Messer können schwerste Verletzungen verursachen.“ Zudem könne ein Messer leicht versteckt getragen werden. „Anwohner und Passanten haben Angst und wir nehmen die Sorge vor dieser Verrohung ernst und machen den Kriminellen das Leben schwer.“

Der Wiener Platz ist die dritte Waffenverbotszone in Köln, jedoch NRW-weit die erste permanente. Die Zonen auf den Kölner Ringen und der Zülpicher Straße gelten nur an den Wochenenden. Eingeführt wurden sie, ebenso wie die Zone in der Düsseldorfer Altstadt Ende Dezember 2021. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) geschaffen.

Waffenverbotszone

Per Verordnung hatte das NRW-Innenministerium den rechtlichen Rahmen für die Waffenverbotszonen in Düsseldorf und Köln geschaffen. Untersagt ist in den Zonen in der Geltungszeit das Mitführen jeglicher Waffen. Auch Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern sind verboten. Das Verbot geht damit über das Waffengesetz hinaus, das Klingen von bis zu 12 Zentimetern erlaubt.

Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungsiwdrigkeit, die mit einer Geldbuß von bis zu 10.000 Euro bestfaft wird. Die gefundenen Waffen können beschlagnahmt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für die Polizei, Anwohner, Gastronomiepersonal oder Handwerker.

Fast 700 Verstöße in Düsseldorf seit Ende 2021

Die Düsseldorfer Polizei zeigt sich mit der temporären Waffenverbotszone in der Altstadt zufrieden. Eine dauerhafte Geltung wie auf dem Wiener Platz in Köln sei nicht nötig, da die Altstadt vor allem an Wochenenden und Vorfeiertagen ein beliebter Ort zum Ausgehen ist, wie Sprecher Andre Hartwich sagt.

Das sind dann unsere Einsatzzeiten. An einem Dienstagabend haben wir dort kaum Menschen, die dazu neigen könnten, Straftaten mit Waffen zu begehen. Die Problemklientel, die Waffen mitführen könnte, ist zu den Zeiten unterwegs, wenn die Waffenverbotszone gilt. Daher ist die aktuelle Regelung für uns gut so und wir sind froh, dass wir sie haben.“

Seit Einführung der Verbotszone in der Altstadt habe man 685 Verstöße festgestellt, sagt Hartwich. In 376 davon seien Messer gefunden worden. Zu den sonstigen Waffen zählen unter anderem auch Schlagstöcke oder Schusswaffen. Aber auch Wurfsterne habe man bereits sichergestellt, berichtet Hartwich.

Von der Kölner Polizei in den vergangenen Wochen in den anderen beiden Waffenverbotszonen sichergestellte Messer.
Von der Kölner Polizei in den vergangenen Wochen in den anderen beiden Waffenverbotszonen sichergestellte Messer. © NRZ | Tobias Kaluza

Keine Waffenverbotszonen mehr an Bahnhöfen in Kraft

Nicht mehr in Kraft sind unterdessen Waffenverbotszonen, die zwischenzeitlich an den Hauptbahnhöfen mehrerer NRW-Städte galten. Das bestätigt Jens Flören, Sprecher der Bundespolizeidirektion in Sankt Augustin.

„Die Verbotszonen an Hauptbahnhöfen, wie in Düsseldorf, Essen, Köln, Dortmund oder Gelsenkirchen, waren immer nur temporär. Meistens galten sie an Wochenenden, wenn die Partyszene unterwegs war und besonders junge Männer sich auf der Heimreise Auseinandersetzungen geliefert haben“, so Flören weiter. Mit den Verboten wolle man vor allem auch immer ein Zeichen setzen, dass Messer nicht mitgeführt werden sollten.

Verhängt werden kann ein Verbot dann von der zuständigen Polizeibehörde, wenn vermehrt Straftaten mit Waffen in einem bestimmten Gebiet

Platzverweise, aber noch keine Waffen

Die ersten Kontrollen auf dem Wiener Platz ließen am Mittwoch nicht lange auf sich warten. „Wir haben einige Platzverweise ausgesprochen und prüfen einen Haftbefehl“, erklärt ein Polizist. Waffen seien heute noch nicht gefunden worden.

Kurz darauf entbrennt in einer Gruppe von Trinkern ein lautstarker Streit, zwei Männer geraten aneinander. Die nur rund 20 Meter entfernt stehende Gruppe Bereitschaftspolizisten eilt herbei, trennt die Kontrahenten. Da sich einer von beiden nicht beruhigt, wird er fixiert und durchsucht. Am Ende sprechen die Beamten einen Platzverweis aus, verbotene Gegenstände hatte der laut fluchend abziehende Mann nicht bei sich.

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