An Rhein und Ruhr. Wegen der Pandemie haben viele Städte der Gastro-Branche die Terrassengebühr erlassen, doch jetzt führen einige sie wieder ein. Es gibt Kritik.
Die Gastronomie hat in den vergangenen Pandemiejahren arg gelitten, während der Lockdowns mussten die Gastwirte lange Zeit ihre Pforten schließen, und noch heute haben sie mit den Folgen – Umsatzeinbußen und vor allem Personalmangel – zu kämpfen. Um ihnen wieder auf die Beine zu helfen, hatten viele Städte an Rhein und Ruhr die sogenannte Terrassengebühr für die Nutzung der Außenflächen erlassen. Doch statt sie zu erlassen, verlangen einige Kommunen in diesem Jahr wieder diese Zahlungen. Daran gibt es Kritik.
In Oberhausen wird die Gebühr in diesem Jahr wieder erhoben, nachdem sie im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie den Gastronomen erlassen worden ist. Für dieses Jahr werden die Zahlungen wieder im regulären Umfang fällig. Für das laufende Jahr 2022 fließen dadurch 39.613 Euro in den städtischen Haushalt, wie die Stadt Oberhausen auf NRZ-Anfrage mitteilt. Auch die Stadt Wesel verpflichtet in diesem Jahr ihre Gastronomen wieder zur Zahlung, nachdem die Gebühren im vergangenen Jahr komplett und im Jahr 2020 teilweise erlassen worden seien, wie ein Sprecher sagt. Dasselbe Bild im südwestfälischen Hagen: Auch hier werden wieder Sondernutzungsgebühren fällig.
Anders sieht es in Mülheim, Essen und Düsseldorf aus. Im vergangenen und laufenden Jahr verzichtet die Stadt Mülheim zwar auf die Gebühren in voller Höhe. Die Verwaltungsgebühren, die sich nach der Größe der Fläche ergibt, seien aber in Rechnung gestellt worden, teilt ein Sprecher mit. Der Verlust durch der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren betrage pro Jahr rund 40.000 Euro.
Wirte können Außenbereiche auf Parkplätze erweitern
In Essen hat der Stadtrat im Mai 2020 beschlossen, aufgrund der coronabedingten Auswirkungen auf die ansässige Gastronomie als Unterstützungsmaßnahme die Terrassengebühr bis zum damaligen Jahresende um die Hälfte zu reduzieren. Das spülte damals rund 118.000 Euro weniger in die städtische Kasse. Aufgrund der andauernden pandemischen Lage wurde die Regelung verlängert und gilt aktuell noch bis zum 30. September.
Zudem können Essener Gastwirte ihre Außengastronomie durch die Nutzung von angrenzenden Flächen – wie beispielsweise Parkplätzen – erweitern. So können mehr Abstände eingehalten oder mehr Gäste bewirtet werden. Die Stadt unterstütze nach eigenen Angaben dabei mit einem vereinfachten und schnellen Genehmigungsverfahren für die Erweiterung. Auch das gilt bis zum 30. September. „Die Inanspruchnahme von Parkplätzen war zuletzt in den Monaten von November bis Februar ausgenommen. Erfahrungsgemäß werden in diesen Wintermonaten schon allein witterungsbedingt außengastronomische Bereiche eher weniger genutzt, sodass dahingehend auch die Belange von ansässigem Einzelhandel und Anwohnenden wieder stärker Berücksichtigung finden konnten“, erklärt eine Sprecherin der Stadt auf NRZ-Anfrage.
Komplett verzichtet Düsseldorf auf die Gebühr für die Außengastronomie. Damit entstehen der Stadt Verluste in Höhe von rund zwei Millionen Euro. In der Rheinmetropole werden in der Hauptsaison vom 31. März bis 31. Oktober rund 1.100 Gaststätten mit einer Terrasse im öffentlichen Straßenraum betrieben.
Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung der Gebühr
Der Bund der Steuerzahler sieht in der Terrassengebühr eine Bagatellabgabe und fordert grundsätzlich die komplette Abschaffung, weil der Erhebungsaufwand zu hoch sei. Doch gerade in Pandemiezeiten wäre mindestens ein Aussetzen der Gebühr für die gebeutelte Gastrobranche nötig, meint ein Sprecher gegenüber der NRZ.
Ein weiteres Argument: Auch der Kunde bleibe auf den Kosten sitzen. Dort, wo die Gebühr fällig werde, sei womöglich auch das Angebot teurer, weil die Kosten weitergegeben würden.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein spricht sich nicht grundsätzlich gegen diese Sondernutzungsgebühr aus. Städte, in denen eine touristische Förderung stattfindet, die also Gäste anlocken wollen, könnten diese Gebühr in einem angemessenen Rahmen erheben, meint Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Dehoga Nordrhein.
Dehoga fordert unbürokratisches Antragsverfahren
Als gutes Beispiel nennt er die Stadt Essen, die sich professionell mit verschieden Gesellschaften um ein Angebot für Touristen und Geschäftsreisende bemüht. Prinzipiell aber wäre ein einfaches Verfahren bei der Beantragung oder Genehmigung der Außenflächen wünschenswert, meint Kolaric. In Essen werden pro Quadratmeter und Monat 5 Euro in der besten Lage (Zone 1) laut Gebührensatzung fällig, in Düsseldorf müssen die Wirte mit 9,70 Euro schon deutlich tiefer in die Tasche greifen, in Oberhausen kostet die Nutzung 3,27 Euro.