Die finanzielle Lage der Städte und Kreise darf nicht über die Gebührenhöhe für Kitas entscheiden. Das Land muss Berechnungen vereinheitlichen.
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Eine Kinderbetreuung gibt es nicht zum Nulltarif – auch wenn es vielleicht wünschenswert wäre. Einen gewissen Beitrag darf den Eltern abverlangt werden, wenn sie ihre Sprösslinge in den ersten Lebensjahren zur Betreuung in andere Hände geben. Aber: Die Elternbeiträge für die Kitabetreuung von U- und Ü-3-Kindern sind so, wie sie in NRW von den Kommunen erhoben werden, ungerecht. Es darf nicht sein, dass die finanzielle Lage der Städte und Kreise darüber entscheidet, wie viel die Eltern zahlen müssen. Eine weitere Ungerechtigkeit sind die unterschiedlichen Einkommensstaffelungen, nach denen die Gebühren erhoben werden. Auch sie müssen vereinheitlicht werden. Es muss egal sein – ob die Familien in Düsseldorf oder Duisburg, Emmerich oder Essen leben.
Die alte Landesregierung hat dieses Thema nicht angepackt, die neue immerhin ein weiteres beitragsfreies Jahr in Aussicht gestellt. Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten ist das aber zu wenig. Weitere Entlastungen von Familien sind vonnöten. Auch bei den Kita-Gebühren.