An Rhein und Ruhr. Wegen der Maskenpflicht steht Hartz-IV-Empfängern nicht mehr Geld zu, sagt das Landessozialgericht NRW. Ein Tuch oder ein Schal würden reichen.
Die zum Schutz vor dem Coronavirus vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen sind aus dem Hartz-IV-Regelsatz zu finanzieren. Das hat das in Essen ansässige Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: Az. L 7 AS 635/20). Die Gesichtsbedeckung könne "als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden", teilte das Gericht an diesem Mittwoch (6. Mai 2020) mit.
Die Richter wiesen den Antrag eines Mannes ab, der von seinem Jobcenter 349 Euro für die Anschaffung solcher Masken haben wollte oder eben die direkte Bereitstellung solcher Gesichtsbedeckungen. In dem Verfahren, dass in erster Instanz beim Sozialgericht Gelsenkirchen behandelt wurde, sei es aber zunächst um "andere Begehren" gegangen.
Lediglich "textile Bedeckung" vorgeschrieben
Nach Auffassung des LSG begründet die Maskenpflicht keinen Mehrbedarf über den Hartz-IV-Regelsatz hinaus (für alleinstehende Erwachsene aktuell 432 Euro pro Monat). Vorgeschrieben sei "lediglich eine textile Mund-und-Nasen-Bedeckung in bestimmten Lebenslagen" - das könne eine Alltagsmaske sein, aber eben auch ein Schal oder ein Tuch. Das lasse sich aus dem Regelsatz finanzieren.
Ein Mehrbedarf sei "unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt sei und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweiche", erklärten die Richter.
Wohlfahrtsverband fordert Unterstützung
Der Wohlfahrtsverband Der Paritätische in NRW kritisierte die Entscheidung. "Gerichte und Jobcenter sollten hier flexibler sein", forderte Fachreferent Martin Debener auf Nachfrage der Redaktion. Die Corona-Pandemie belaste Hilfeempfänger enorm - "die Leute gehen echt in die Armut", warnte der referent. Der Wohlfahrtsverband fordert eine Unterstützung von 100 Euro für Erwachsene und 200 für Familien.
Nicht nur, dass richtige Schutzmasken Geld kosten: Über Bildungs- und Teilhabepakete stehen Kindern auch eigentlich ein Mittagessen in Schule oder Kita zu. "Wegen Corona muss für sie aber seit Wochen schon zuhause gekocht werden", sagte Debener.