Essen. Die Bundesregierung befeuert den Boom der Balkonkraftwerke. Im beschlossenen Solarpaket I werden Besitzer sogar mit Gratis-Strom belohnt.

Laut Gesetzestext des Solarpakets 1, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, dürfen Besitzer von Stecker-Solargeräten ab dem 1. Januar 2024 ihre Stromzähler für eine Übergangszeit auch rückwärts laufen lassen. Davon profitieren Verbraucher mit alten Stromzählern. Anstatt wie bisher überschüssigen Strom an den Netzbetreiber zu verschenken, wird so der Preis auf der Stromrechnung reduziert. Das macht die Mini-Solaranlagen für Terrassen, Fassaden oder Balkone noch attraktiver.

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Solarpaket 1: Habeck will rückwärtslaufende Stromzähler erlauben

Rückwärtslaufende Stromzähler galten in Deutschland bislang als Straftat. Wer eine Solaranlage betrieb und noch einen alten analogen Zähler ohne Rücklaufsperre (Ferraris-Zähler) hatte, musste ihn durch ein modernes Gerät ersetzen. Verhindert werden sollte, dass sich der Zähler rückwärts dreht, wenn die Solaranlage mehr Strom einspeist, als gerade im Haushalt verbraucht wird. So würde der Stromverbrauch und auch die zu zahlenden Steuern und Abgaben fehlerhaft erfasst, lautete die Begründung der Netzbetreiber. Für die Verbraucher aber führte das dazu, dass sie den nicht genutzten Sonnenstrom verschenkten.

In dem Solarpaket I duldet Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Betrieb der alten Zähler übergangsweise – zumindest, bis der Netzbetreiber das Gerät austauscht. Dafür haben die Messstellenbetreiber künftig vier Monate Zeit. Bis dahin sparen die Betreiber eines Balkonkraftwerks für jede eingespeiste Kilowattstunde den üblichen Strompreis ein.

Ältere, analoge Zähler wie dieser Ferraris-Zähler haben keine Rücklaufsperre. Sie dürfen nun für eine Übergangszeit rückwärts laufen.
Ältere, analoge Zähler wie dieser Ferraris-Zähler haben keine Rücklaufsperre. Sie dürfen nun für eine Übergangszeit rückwärts laufen. © Funke Foto Services

Balkonkraftwerke sollen bald Leistung von bis zu 800 Watt haben

Eine weitere wichtige Neuerung für Mini-Solaranlagen: Ab dem 1. Januar 2024 sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 800 Watt erlaubt. Bislang lag die Grenze bei Wechselrichtern bei 600 Watt. Damit wird in Deutschland die Leistung den europaweit üblichen Vorgaben angepasst werden. Die Solarzellen dürfen künftig eine Leistung von maximal 2000 Watt haben.

Eine weitere Neuregelung vereinfacht die Anmeldung von Balkonkraftwerken. Künftig reicht es aus, die Anlage ab dem Stichtag innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Das Prozedere wird zudem vereinfacht. Die Anmeldung der Kleinanlagen beim Netzbetreiber entfällt. Der Bundestag muss den Änderungen noch zustimmen.

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