Die Polizei sollte mit protestierenden Bauern nicht anders umgehen als mit Klimaklebern. Protest ist wichtig, muss aber verhältnismäßig bleiben.

Wenn Landwirte aus Wut über die Pläne der Ampelregierung am Montag Kreuzungen blockieren und den Verkehr lahmlegen, muss klar sein: Solche Aktionen sind aus ordnungsrechtlicher wie aus gesellschaftspolitischer Sicht nicht anders zu bewerten als die Proteste sogenannter Klimakleber, die sich für mehr Engagement gegen den Klimawandel auf Straßen festkleben.

Vor wenigen Monaten erst hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) die Gebührenordnung des Landes angepasst. Muss die Polizei tätig werden, weil eine Aktion die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt, kann der Verursacher des Einsatzes zur Kasse gebeten werden. Und das mit bis zu 50.000 Euro, wenn etwa Klimakleber aufwendig vom Asphalt entfernt werden müssen.

Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel

Dabei habe er ausdrücklich nicht nur die Klimakleber im Blick, hatte der Innenminister dazu schon im vergangenen Sommer betont. Ob er damit die Landwirte meinte, die mit ihren Treckern möglicherweise Rettungswege oder Krankenwagen-Vorrangstraßen blockieren?

Ob der Kampf für das Klima oder jener gegen finanzielle Belastungen einzelner Wirtschaftszweige der ehrenwertere Beweggrund für eine Blockade-Aktion ist, darf bei der Bewertung keine Rolle spielen. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Gestern hat der Innenminister angekündigt, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Was soll er dem Bürger (und dem grünen Koalitionspartner) auch anderes sagen? Abwarten, ob dann gegebenenfalls den Worten auch Strafen folgen.

Protest ist wichtig, darf aber nicht unverhältnismäßig sein

Protest ist wichtig. Aber er muss nicht wehtun und unverhältnismäßig die Freiheit anderer einschränken, um Aufmerksamkeit zu erregen. Von daher ist der Ansatz genau richtig, über die Gebührenordnung den Aufwand zu bewerten, den die eingesetzten Kräfte haben, um Recht und Ordnung wiederherzustellen.