Ausgerechnet am Tag, nachdem ein Rechtsextremer mit dem Auto gezielt auf Ausländer losrast, fordert Innenminister Seehofer mehr Abschiebungen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will härter gegen Flüchtlinge vorgehen, die in Deutschland Gewaltdelikte begehen. Er will sie schneller aus Deutschland abschieben können und dazu nötigenfalls die Gesetze verschärfen.

Er spricht damit wohl vielen Bürgern aus der Seele. Wer sich als Schutzsuchender einen Dreck um die Gesetze des Gastlandes schert, der gehört weg – so werden viele Deutsche denken, und es ist ja auch menschlich nachvollziehbar.

Aber das Asylrecht ist kein Gnadenakt, der das Wohlverhalten von Geflüchteten voraussetzen darf, um angewandt zu werden. Es ist ein Menschenrecht, verbrieft im Grundgesetz. Flüchtlinge sind Menschen, und unter ihnen gibt es – wie in jeder Gruppe – auch solche, die kriminell oder asozial sind.

Für Verbrecher gibt es das Strafrecht

Für Menschen, die straffällig werden, gibt es das Strafrecht als Sanktionsinstrument. Eine Abschiebung darf keine zusätzliche Bestrafung, sondern sollte Konsequenz eines negativen Asylbescheides sein, so wie es das Gesetz vorsieht.

Der Gesetzgeber hat diesen Grundsatz bereits aufgeweicht. Das Aufenthaltsgesetz wurde zuletzt vor zwei Jahren verschärft, so dass wegen Gewalt- oder Sexualdelikten zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilte Asylsuchende ausgewiesen werden können – selbst, wenn es in ihrer Heimat nicht friedlich ist.

Wer wie Horst Seehofer nun weitere Verschärfungen fordert, betreibt billige Effekthascherei. Dass die nicht von Erfolg gekrönt ist, sondern nur den Rechten in die Karten spielt, sollte dem Innenminister eigentlich seit den bayerischen Landtagswahlen klar sein.