Je schwerer das Verbrechen, desto höher die Punktzahl: für straffällige Migranten soll es eine Kartei geben ähnlich wie für Verkehrssünder.
Afghanistan ist ein Abschiebeland, sollte aber keines sein. Dort sind 2018 mehr Menschen umgekommen als im syrischen Bürgerkrieg. Trotzdem führt Deutschland abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan zurück, nicht jedoch nach Syrien. Der Abschiebestopp wurde um weitere sechs Monate verlängert, und es ist absehbar, dass er bis Jahresende 2019 anhalten wird.
Es gibt drei kritische Gruppen, die Fragen aufwerfen: Warum soll man Skrupel haben, erklärte Assad-Anhänger und solche Flüchtlinge abzuschieben, die zwischenzeitlich Urlaub in Syrien gemacht haben? Die dritte Gruppe sind kriminelle Flüchtlinge. Es ist keine Frage, dass sie das Gastrecht in Deutschland verwirkt haben. Und doch ist es richtig, sie nicht in den sicheren Tod zurückzuschicken, so wie man Verbrecher nicht an Staaten ausliefert, in denen es die Todesstrafe gibt.
Es ist überfällig, was die Innenminister in Magdeburg lediglich andiskutiert haben, nämlich ein Kriterienkatalog für die Abschiebungen von ausreisepflichtigen, straffällig gewordenen Ausländern. Das Punktesystem, das vom Bundeskriminalamt entworfen wurde, erinnert zwar an die Flensburger Kartei für Autofahrer, aber im Kern ist es ein interessanter Ansatz. Wer schwere Straftaten verübt, muss umgehend abgeschoben werden, wer serienweise kleinere Delikte verübt, hat irgendwann auch eine rote Linie übertreten. Diese rote Linie sachgerecht und nicht nach politischem Gusto zu definieren, das ist der Charme des BKA-Modells.